Schullexikon

LexikonHier finden Sie Wissenswertes rund um den Schulalltag

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Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner*innen in unserer Schule sind zunächst einmal die Klassen­lehrer*innen Ihres Kindes. Daneben sind folgende Personen für Sie wich­tig:

Schulleitung: Frau Will

Sekretärin: Frau Schulz (erreichbar dienstags, donnerstags von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr)

Hausmeister: Herr Freiburg-Senses

 

Abholen/Bringen/Begleiten

Wenn Sie Ihr Kind in den ersten Wochen des 1.Schuljahres auf dem Weg von und zur Schule begleiten wollen, bis Sie davon überzeugt sind, dass es den Schulweg sicher allein bewältigen kann, ist das sicher verständlich. Aber bedenken Sie bitte, dass Ihr Kind gerade auch auf dem Schulweg wichtige soziale Erfahrungen sammelt, die Sie ihm nicht vorenthalten sollten. Dehnen Sie also die Zeit des Bringens und Abholens nicht unnötig aus.

 

Abschlussfeiern

Die Klassen 4 verabschieden wir am Ende des Schuljahres mit einem Gottesdienst, an dem die ganze Schulgemeinde teilnimmt. Zu diesem katholischen Gottesdienst sind alle Kinder und Eltern der Schule gleich welcher Konfession oder konfessionslos eingeladen. Am letzten Schultag vor den Sommerferien findet im Foyer der Schule oder der Turnhalle unsere Abschlussfeier für die 4.Klässler statt. Zu dieser Feier sind alle Eltern herzlich eingeladen sind.

 

ADS, ADHS
Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, das teilweise mit Hyperaktivität einhergeht (dann: Aufmerksamkeitsdefizithyperaktivitätssyndrom), mit folgenden Kennzeichen: Unaufmerksamkeit („Träumer“), Impulsivität und eventuell starke Unruhe und motorische Überaktivität. Denken Sie aber bitte immer daran, nicht jedes zappelige Kind hat ADS. Fragen Sie deshalb immer einen Arzt um Rat.

 

Das Ampelsystem

Das Leisezeichen bzw. -signal „3-2-1-Ruhe“ wird im Unterricht in Erklärungs- oder Arbeitsphasen eingesetzt, um die Aufmerksamkeit der Kinder zu fokussieren. Reagiert ein Kind nicht auf dieses Zeichen und stört weiter, wird es durch den Ausspruch „Zeiträuber“ auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Stört es weiter, wird sein Name aufgeschrieben. Bei jeder weiteren Störung werden Striche hinter seinen Namen gesetzt. Nach dem dritten Strich wandert die Namensklammer des Kindes auf der Ampel von „Grün“ nach „Gelb“. Das Kind muss nun in die Nachbarklasse gehen. Bis zur nächsten Pause bzw. bis zum Unterrichtsschluss bleibt es in der Nachbarklasse. Den versäumten Unterrichtsstoff arbeitet das Kind zuhause nach.

Am nächsten Tag muss das betreffende Kind zeigen, dass es die Regeln einhalten und dem Unterricht störungsfrei folgen kann. Gelingt dieses, wandert die Namensklammer wieder zurück auf „Grün“.

 

Anfang

Ab 7:25 Uhr werden die Kinder auf dem Schulhof beaufsichtigt.

Mit dem Gong um 7:40 Uhr stellen sich die Kinder an ihrem Aufstellplatz auf und werden von der Lehrkraft zum Unterricht in die Klasse begleitet. Der Unterricht beginnt dann um 7:45 Uhr.

 

Adventssingen

In der Adventszeit treffen sich jeden Montag alle SchülerInnen und LehrerInnen zu einer gemeinsamen kleinen Feier im Foyer. Es werden Lieder gesungen, eine Geschichte vorgelesen oder ein Gedicht aufgesagt und eine kleine Darbietung vorgeführt.

 

Anfangszeiten und Stundenschluss

  1. Std.     7:45 Uhr – 8:30 Uhr
  2. Std.     8:30 Uhr – 9:15 Uhr
  3. Std.     9:40 Uhr – 10:25 Uhr
  4. Std.   10:30 Uhr – 11:15 Uhr
  5. Std.   11:30 Uhr – 12:15 Uhr
  6. Std.   12:20 Uhr – 13:05 Uhr

 

Anmeldung

Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Damit bleibt bis zum Schulanfang Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt einzuleiten. Alle Eltern schulpflichtiger Kinder werden durch den Schulträger schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert. Das Schreiben enthält den Hinweis auf die zuständige Grundschule (sofern der Schulträger Schuleinzugsbereiche festgelegt hat) oder den Hinweis auf die der Wohnung nächstgelegene Grundschule in der Gemeinde. Die Eltern melden ihr Kind an der jeweiligen Schule der gewünschten Schulart an.

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können.

 

Ansprechpartner in der Schule

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern zeichnet sich dadurch aus, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. So erfahren auch die Kinder, dass Eltern und Schule Hand in Hand arbeiten. Gelegenheit für solche Gespräche bietet der Elternsprechtag, der zweimal im Jahr stattfindet. Auch die Sprechstunden der Lehrerin oder des Lehrers oder die vereinbarten Gesprächstermine zwischendurch gehören dazu. Oft ergibt sich auch beim Abholen der Kinder, beim Schulausflug oder bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit zum Gespräch. Grundsätzlich gilt: Erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner ist immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

 

Antolin

Lesen lernt man am besten durch häufiges Lesen. Um die Kinder zum Lesen zu motivieren, setzen wir an unserer Schule „Antolin“ zur Leseförderung ein. Antolin ist eine interaktive Plattform für Ihr Kind, auf der es seine Lesekompetenzen unter Beweis stellen kann.

Hat Ihr Kind ein Buch gelesen, dann kann es sich unter www.antolin.de Fragen zum Inhalt stellen lassen. Für richtig beantwortete Fragen gibt es Punkte. Für viele Punkte gibt es Urkunden und Auszeichnungen. Wenn Sie einen Internetzugang haben, können die Fragen auch zuhause bearbeitet werden.

Schauen Sie einfach mal rein, welche Bücher in Antolin gespeichert sind! Einen Zugang erhalten alle Kinder auf Anfrage. Fragen Sie einfach Ihre Klassenlehrerin! Sollte Ihr Kind bereits einen Zugang erhalten haben, jedoch das Passwort nicht mehr besitzen, dann können Sie hier ein neues erhalten.

 

Arbeitsmittel

Die Materialien, die für die tägliche Arbeit im Unterricht benötigt werden, müssen die Eltern zur Verfügung stellen. Dazu gehört die Ausstattung mit Stiften, Klebestiften, Farbkasten, Zeichenblock, Sportbekleidung etc.

Die Vollständigkeit der Arbeitsmittel sollte regelmäßig überprüft werden; auch sollten alle Materialien mit Namen versehen werden. Eine Auflistung der benötigten Arbeitsmittel in den einzelnen Klassenstufen finden Sie unter Kinder.

 

Arbeits- und Sozialverhalten

Für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und des Berufswegs zählen auch und gerade die Kompetenzen im Arbeits- und Sozialverhalten. Dazu gehören u.a. Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Sorgfalt, Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit. In den Zeugnissen wird darüber in schriftlicher Form berichtet.

 

Auditive Wahrnehmung
Hören. Eine der sensorischen (die Sinne betreffenden) Fähigkeiten. Eine ausgeprägte auditive Wahrnehmung ist Grundvoraussetzung für das Sprechenlernen.

 

Aufsicht

Zu Beginn des Schultages, d.h. bei uns ab 7:25 Uhr und während der Hofpausen führen Lehrer*innen Aufsicht. Die jeweilige Aufsicht sorgt für die Einhaltung der Schulordnung und steht den Schüler*innen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei trockenem Wetter hält eine Person Aufsicht auf dem Schulhof, bei Regenwetter im Schulgebäude.

 

 

Beratungsabend für Eltern von Viertklässlern

An diesem Abend gibt es eine Fülle von Informationen zu den weiterführenden Schulen. Schulformen und ihre Bildungsgänge werden vorgestellt und Fragen zu Schulformempfehlung und Schullaufbahn beantwortet.

 

Bekenntnisgrundschulen

In evangelischen oder katholischen Bekenntnisgrundschulen werden Kinder nach den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Bekenntnisschulen sind wie Gemeinschaftsgrundschule öffentliche Schulen. Die Sebastianschule ist eine katholische Bekenntnisschule.

 

Beschwerden

Beschwerden sollten grundsätzlich zunächst der betroffenen Lehrkraft vorgetragen werden.  Können Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden, wird die Schulleitung hinzugezogen. Wenn auch dann noch keine Einigung herbeigeführt werden kann, sucht die Schule z.B. Rat bei der Familienberatungsstelle. Eltern und Lehrer können auch das zuständige Staatliche Schulamt einschalten.

 

Betreuungsangebot

Unsere Schule verfügt über eine 13+ Betreuung. Das heißt, es kann eine Betreuung bis 14:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr mit oder ohne Mittagessen gebucht werden. Das Besondere, die Kinder müssen nicht jeden Tag bis 14:00 bzw. 16:00 Uhr in der Schule bleiben, sondern können jeden Tag auch zu unterschiedlichen Zeiten am Nachmittag abgeholt werden. Nä­here Informationen erhalten Sie beim Betreuungsteam oder im Sekretariat.

Eine Betreuung der Kinder wird in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr angeboten.

Mo – Fr von 11:00 Uhr – 16:00 Uhr     Telefon: 0160 92043201

Email:             betreuung-sebastianschule-stockum@gmx.de

 

Betreuung in der Ferien

Eine Betreuung während der Ferien und den beweglichen Ferientagen findet in der Schule in der Regel nicht statt. In den Ferien nutzen wir das Ferienprogramm der Stadt Sundern und dem Sozialwerk für Bildung und Jugend GmbH.

Kontaktdaten: Sozialwerk für Bildung und Jugend GmbH,

Am Schwesternheim 7, 59939 Olsberg
Tel.:02962/ 979110
E-Mail: info@sozialwerk-bildung.de

 

Beurlaubungen

Aus wichtigen Gründen können Sie Ihr Kind vom Unterricht beurlauben lassen. Beurlaubungen für einzelne Schultage sind rechtzeitig mit Begrün­dung bei der Klassenlehrerin schriftlich zu beantragen. Beurlaubungen von mehr als einer Woche müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Beurlaubungen vor und nach den Ferien werden in der Regel nicht genehmigt. Auf jeden Fall muss nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Damit scheiden Beurlaubungen aus, die z.B. den Zweck haben, günstigere Reisetermine wahrnehmen zu können. Pro Schuljahr ist laut Gesetz maximal eine Woche erlaubt.

Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) an die Schule zu richten. vgl.: Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980 – BASS 12-52 Nr. 21

 

Bewegliche Ferientage

Jedes Jahr stehen den Schulen 3-4 bewegliche Ferientage zur Verfügung. Meist werden diese Tage mit einem Feiertag, z.B. Christi Himmelfahrt verbunden. Zur Verkürzung der langen Lernzeit zwischen den Weihnachtsferien und Osterferien werden die Tage auch gerne an Karneval (Freitag, Rosenmontag) angefügt. Über die Festsetzung der beweglichen Ferientage beschließt die jeweilige Schulkonferenz nach Absprache mit den Schulleitern aller Schulen des Stadtgebietes.

 

Bildungs- und Teilhabepaket

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder einkommensschwacher Familien zusätzliche Leistungen für die Bereiche Schule und Freizeit erhalten. Dazu muss lediglich ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Kiinder und Jugendliche, die folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld n.d. SGB II
  • Sozialhilfe n.d. SGB XII
  • Kinderzuschlag n.d. Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld n.d. Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zu den Leistungen sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  1. Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Welche Kosten werden übernommen?

    • Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
  2. Schulbedarf
    Was gehört dazu?

    • Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. (bis 2010 wurden jeweils im August für das Schuljahr 100 Euro in einer Summe gezahlt, so dass die neue Regelung erstmals für das Schuljahr 2011/2012 gilt)
  3. Schülerbeförderungskosten
    Wann werden diese übernommen?

    • Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
  4. Lernförderung
    Was bedeutet „Lernförderung“?

    • Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

Wer bekommt den „Zuschuss zum Mittagessen“?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistungen werden Ihnen vom Jobcenter zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.

Antragstellung
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.

Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie über die Seite der Stadt Sundern, die Sie als PDF-Datei herunterladen können:

https://www.sundern.de/aktuelles/top-news/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe

 

Busschüler

Da unsere Schule ein ländliches Einzugsgebiet hat, werden einige Kinder mit Bussen in die Schule und nach dem Unterricht wieder nach Hause gebracht. Vor allem bei Schulneulingen und in der dunkleren Jahreszeit empfehlen wir, sich mit anderen Eltern abzusprechen und die Kinder anfangs nicht alleine zum Bus gehen und auf den Bus warten zu lassen. Nach der 4.,  5. und 6. Stunde werden die Kinder von einer Lehrkraft zum Bus begleitet.

Die Schulkinder aus unserem Einzugsbereich bekommen ihre Fahrkarten kostenlos. Kinder aus anderen Ortschaften erhalten eine Fahrkarte nur anteilig entsprechend der Fahrstrecke zu der im Einzugsbereich liegenden Schule.

 Busverbindungen morgens
RLG – Linie 431 Westfalenbus – Linie R 21
von Sundern nach Stockum über Endorf                      von Seidfeld nach Stockum
Sundern, Rathaus 7:01 Uhr ab                Seidfeld 7:32 Uhr ab
Recklinghausen 7:08 Uhr ab
Endorf 7:12 Uhr an                 Berghaus 7:34 Uhr an
RLG Linie 202
Endorf, Schule 7:14 Uhr  ab
Dörnholthausen
Stockum, Schule 7:23 Uhr an
Busverbindungen mittags
Linie 202 – von Stockum über Endorf nach Sundern
  4. Stunde 5.Stunde   6.Stunde
Stockum, Schule 11:25 Uhr ab 12:25 Uhr ab  13:10 Uhr
Dörnholthausen 11:26 Uhr
Endorf, Schule 11:32 Uhr 11:32 Uhr 13:17 Uhr
Endorf, Silbach 11:33 Uhr
Recklinghausen, Zur Eitmecke 11:36 Uhr 11:36 Uhr
Recklinghausen, Kahlenberg 11:37 Uhr
Sundern, Gräfenbergring 11:38 Uhr
Sundern, Röhre 11:37 Uhr
Sundern, Rathaus 11:44 Uhr 11:44 Uhr
Westfalenbus – von Stockum  über Seidfeld nach Sundern
  4. Stunde 5.Stunde   6.Stunde
Berghaus 12:10 Uhr ab 13:10 Uhr ab  13:10 Uhr
Seidfeld 12:12 Uhr an ab  14:13 Uhr
ab  15:10 Uhr
ab  16:10 Uhr

Hat Ihr Kind etwas im Bus vergessen, fragen Sie bitte beim Busunternehmen nach.

RLG: Grabenstraße 30, 59759 Arnsberg, 02932-960133

Zacharias (Schwimmbus und Linie Endorf-Stockum): 02903-97970

Westfalenbus (Fundsachen-Kundendienst): 0186 6607085

 

Busfahrkarte – Verlustmeldung

Verlustmeldung bei der RLG:

Deutschlandticket@rlg-online.de

Verlustmeldung bei der WB (Westfalenbus)

Aboinfo-nrw@deutschebahn.com

Name, Adresse, Geburtsdatum, Schule und Kunden-Nummer sind anzugeben.

Das Ersatzticket kostet 10 €.

Kunden-Nummer haben die Eltern mit dem Deutschlandticket erhalten.

 

Bücherei

Aus der Schulbücherei können in Absprache mit der Klassenlehrer*in Bücher ausgeliehen werden. Im 2. Schuljahr besuchen unsere Kinder die Stadtbibliothek in Sundern.

 

Bürozeiten

Unser Büro ist am
Dienstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Mittwoch in der Zeit von 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr
und am Donnerstag von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr besetzt.

Tel.: 02933 3672
Fax: 02933 846393
E-Mail: sekretariat@sebastianschule-stockum.nrw.schule

 

 

DAZ

DaZ- Unterricht (Deutsch als Zweitsprache, Förderunterricht für Schüler zum Erlernen und Verbessern der deutschen Sprache) fördert Kinder, die in diesem Bereich einen Förderbedarf haben.

 

Delfin

Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jedes Kind vom Beginn des Schulbesuchs an dem Unterricht folgen und sich daran beteiligen kann. Die Schulen sind verpflichtet, das Schulamt bei der Durchführung der Sprachstandsfeststellung zu unterstützen; hierbei ist auch eine Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und der Jugendhilfe anzustreben (vgl. § 36 des NRW Schulgesetzes).

Gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen lädt der Schulträger die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten werden.

 

Deutschunterricht

Im Fach Deutsch lernen die Kinder Lesen und Schreiben. Ihre Fähigkeiten im Sprechen, zum Beispiel sich in einer größeren Gruppe mitzuteilen und einander zuzuhören, werden ausgebaut. Der Unterricht knüpft stets an die bereits vorhandenen Fähigkeiten der Kinder an und entwickelt sie weiter.

Die Vorgehensweisen beim Lesen- und Schreibenlernen unterscheiden sich heute von früheren Lehrmethoden. Die meisten Kinder lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. In der zweiten Hälfte der Klasse 1 lernen sie in der Regel bei uns an der Schule aus der Druckschrift ihre verbundene, persönliche Handschrift zu entwickeln.

Besonders wichtig ist, dass Kinder gerne lesen und schreiben und dass sie merken, wie wichtig diese Fähigkeiten für sie sind. Schule und Elternhaus können gemeinsam die Lust am Lesen wecken. Sie können zeigen, dass in Büchern spannende Geschichten und interessante Informationen stecken und dass Texte andere Menschen unterhalten, informieren oder zum Nachdenken anregen können. Es ist gut, wenn Kinder erleben, dass Lesen und Schreiben auch für ihre Eltern wichtig sind.

Wir arbeiten in der Klasse 1 mit der Karibu Fibel – das Konzept mit der bewährten Silbenstrategie (nach Carola Reuter-Liehr). Von der Sprachförderung bis hin zur Forderung leistungsstarker Kinder – Kari und Bu helfen allen Kindern, ihren eigenen Weg durch die unbekannte Welt des Schriftspracherwerbs zu finden.

  • Lesen auf drei aufbauenden Niveaustufen
  • Jahreszeitenseiten für ein größeres Leseangebot
  • Verweise vom Buch ins Arbeitsheft
  • zahlreiche Entdeckerseiten mit Übungen im Arbeitsheft
  • Möglichkeiten zum kooperativen Lernen
  • Das-kann-ich-schon-Seiten zur Lernstandsermittlung
  • vielfältige, differenzierte Zusatzmaterialien

 

Differenzierung

Die zunehmende Heterogenität in den Lerngruppe und Klassen erfordern mehr Differenzierung im Unterricht. Die Kinder unterscheiden sich in ihrer Lernfähigkeit, Lerngeschwindigkeit, ihrem Vorwissen und ihrer Leistungsbereitschaft. Hinzu kommen Unterschiede in der Konzentrationsfähigkeit, ihrem Sprachvermögen, ihrer Verstehenskompetenz und ihrem Sozialverhalten. Dem versuchen wir mit Differenzierungsmaßnahmen zu begegnen.

 

Dyskalkulie

Das Wort „Dyskalkulie“ setzt sich aus dem lateinischen Wort calculare = rechnen und dem griechischen Wort dys = schlecht zusammen. Demnach versteht man unter dem Begriff eine Rechen- bzw. Vorstellungsschwäche in Bezug auf Zahlen, zurückzuführen auf fehlende Erfahrungen mit der Erfassung von Zahlenmengen.

Im Laufe des ersten Schuljahres wird bei manchen Kindern deutlich, dass sie zählend oder durch ein hohes Merkvermögen ihre Ergebnisse beim Addieren (+) oder Subtrahieren (-) erzielen. Mit diesem Vorgehen können sie beim Rechnen im Hunderterraum kaum noch Erfolge erzielen.Für rechenschwache Kinder bemühen wir uns, eine gezielte Förderung anzubieten, in der die Schüler*innen individuell an ihren mathematischen Problemen arbeiten.

Viele hilfreiche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Mathematisch Lerntherapeutischen Zentrums in Dortmund: www.mlz-dortmund.de

 

Einschulung

Am zweiten Schultag nach den Sommerferien werden die Schulanfänger und Schulanfängerinnen eingeschult.

Um 9:00 Uhr (unter Vorbehalt) können sie diesen Tag mit einem Wortgottesdienst in der Pankratiuskirche beginnen. Anschließend (gegen 9:45 Uhr – Zeit unter Vorbehalt) werden sie mit ihren Verwandten in der Schule feierlich begrüßt. Sie lernen ihre/n Klassenlehrer*in kennen und verbringen mit ihr/ihm die erste Schulstunde. Die Erwachsenen werden in dieser Zeit bewirtet. Gegen 11:30 Uhr (unter Vorbehalt) endet der erste Schultag.

 

Elternmitarbeit

Wir freuen uns sehr, wenn sich Eltern aktiv an unserem Schulleben beteiligen. Ohne ihre Mithilfe gäbe es viele Aktionen nicht oder könnten nicht wie bisher stattfinden.

Einige Möglichkeiten der Mitarbeit sind:

  1. Schulmitwirkungsgremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz)
  2. Teilnahme am Unterricht nach Absprache mit der Lehrerin
  3. Teilnahme an Dienstbesprechungen zu elternrelevanten Themen wie z.B. Schutzkonzept, Erziehungsvereinbarungen, Schulhofgestaltung usw.
  4. Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten
  5. Regelmäßige Gespräche mit den Lehrern, vor allem bei Problemen
  6. Teilnahme an Sprechtagen
  7. Kontrolle der Hausaufgabenanfertigung

 

Elternabend

Elternabende dienen der Information der Klassenelternschaft. In jedem Schulhalbjahr sollte ein Elternabend stattfinden, zu dem in der Regel die ElternvertreterInnen in Absprache mit der Klassenlehrkraft einladen.

Elternabende sind daher wichtige Veranstaltungen, die Schule und Eltern miteinander verbinden. Sie gehören zu den unverzichtbaren Aktivitäten des Schulalltags. Die Eltern lernen sich untereinander kennen und haben Gelegenheit, wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern zu thematisieren. Sie tauschen Erfahrungen und Informationen aus oder tragen zur Lösung von Problemen und Konflikten bei, die in der Schule oder zu Hause auftreten und von allgemeinem Interesse sind.

 

Elternsprechtage

An den Elternsprechtagen werden Sie über die Lernentwicklung Ihres Kindes informiert. Pro Schulhalbjahr ist ein Elternsprechtag vorgesehen. Die Daten der Sprechtage finden Sie auf der Terminliste der Webseite. Unabhängig von den Sprechtagen können Sie natürlich jederzeit einen Gesprächstermin mit der zuständigen Lehrer*in vereinbaren.

 

Empfehlung für die weiterführenden Schulen

Als Anlage zum Halbjahreszeugnis in Klasse 4 spricht die Versetzungskonferenz eine Empfehlung für die Schulform aus, die für die weitere schulische Förderung des Kindes geeignet scheint und sowie den sozialen Kompetenzen als auch dem Leistungsvermögen gerecht wird.  Diese Empfehlung der Grundschule ist für die Eltern nicht verbindlich.
Über die weiterführenden Schulen (Hauptschule; Realschule; Gymnasium; Sekundarschule; Gesamtschule) werden die Eltern auf einem Elternabend zu Beginn des 4. Schuljahres ausführlich informiert.

 

Englischunterricht

Ab dem Schuljahr 2023/2024 beginnt der Englischunterricht an allen Grundschulen in NRW ab Klasse 3 mit zwei Wochenstunden. Der Englischunterricht in der Grundschule bildet die Grundlage für ein lebenslanges Fremdsprachenlernen und den Erwerb einer Mehrsprachigkeit. Er entwickelt die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler weiter, in ihren durch sprachliche und kulturelle Vielfalt bestimmten Lebenswelten zu handeln und sich mit der Vielfalt der Kulturen innerhalb und außerhalb des eigenen Landes auseinander zu setzen

Dabei zielt der Englischunterricht zum einen auf den Erwerb grundlegender elementarer sprachlicher Mittel sowie konkreter kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler in konkreten Situationen erproben und festigen können. Auf dieser verlässlichen Basis sprachlicher Kompetenzen setzen die weiterführenden Schulen mit ihrem Englischunterricht ab Klasse 5 auf und bieten in der Folge weitere Sprachen an.

Zum anderen ist die englische Sprache für die Schülerinnen und Schüler ein „Modell“ für das Sprachenlernen insgesamt. Auf diese Weise wird anhand des Englischen in der Grundschule die Basis gelegt für das lebensbegleitende Sprachenlernen und für die Fähigkeit, neue Lebenswirklichkeiten zu erschließen. Der Englischunterricht öffnet demnach die Tür zur Mehrsprachigkeit und setzt wesentliche Akzente für eine individuelle, sich entwickelnde Sprachenbiografie.

 

Entschuldigung

Bei Krankheit Ihres Kindes sollten Sie die Schule umgehend telefonisch benachrichtigen. Andernfalls erhalten Sie im Verlauf der ersten Unterrichtsstunde aus Sicherheitsgründen einen Anruf der Schule. Im Anschluss an eine Krankheit oder sonstigen Fehlzeiten bitten wir Sie ab dem ersten Tag um eine schriftliche Ent­schuldigung. Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf, benötigen wir ebenfalls eine Entschuldi­gung. Vor bzw. nach den Ferien oder Feiertagen ist ein ärztliches Attest erforderlich.

 

Ergotherapie

Die Ergotherapie arbeitet mit handwerklichen, gestalterischen und spielerischen Übungen, um v.a. lebenspraktische Tätigkeiten günstig zu beeinflussen und zu üben. Ein Einsatzbereich ist z.B. die Förderung von Wahrnehmung bei Kindern mit verzögerter Entwicklung.

 

Fächerübergreifendes Lernen

Die Grundschule soll den Kindern Lernangebote machen, in denen kognitives Lernen mit praktischem, musischem, gestalterischem, sportlichem, religiösem und sozialem Lernen verknüpft ist. Aus vielen Bereichen, die in den Lehrplänen schwerpunktmäßig einem Fach zugeordnet werden, können fächerübergreifende Themen oder Projekte entwickelt werden.

 

Federmäppchen/Etui enthält:                 

  • 2 Bleistifte HB Nr. 2 (dünn)
  • Buntstifte (mind. 10 verschiedene Farben)
  • wasserlöslicher Folienstift (schwarz-medium)
  • 1 Radiergummi
  • 1 Anspitzer mit Dose (für dicke und dünne Stifte)
  • kleines Lineal

Bitte versehen sie alles (Stifte,Dosen) mit dem Namen ihres Kindes!

 

Feinmotorik
Die genaue Koordination feiner Bewegungsabläufe, zum Beispiel Fingergeschicklichkeit beim Malen, Schreiben, Schneiden. Auch die Bewegung des Gesichts zählt zur Feinmotorik.

 

Feste und Feiern

Zu einem lebendigen Schulleben gehört auch die Entwicklung einer eigenen Festkultur. Die Kinder sollten Bräuche und Atmosphäre traditioneller Feste kennenlernen. Feste und Feiern in der Schule führen die Kinder, Lehrer*innen und auch Eltern zusammen.

An unserer Schule veranstalten wir (außer den Klassenfesten) im Jahreskreis folgende Feste:

  • Einschulungsfeier
  • Gemeinsames Singen im Foyer
  • Adventsbesinnungen
  • Weihnachtsfeier
  • Karneval
  • Abschlussfeier mit Verabschiedung der 4. Klässler
  • Schulfeste / Projektpräsentationen nach den Projekttagen (nicht jedes Jahr)

 

Ferien

Ferientermine und bewegliche Ferientage entnehmen Sie bitte unserem Terminkalender.

 

Förderverein

Der Förderverein unserer Schule stellt eine große Bereicherung für die Schule dar, da er sowohl finanziell als auch durch den persönlichen Einsatz Projekte und Maßnahmen unterstützt, die sonst nicht durchführbar wären. Es wäre schön, wenn jede Familie für die Dauer der Grundschulzeit ihrer Kinder – gerne auch darüber hinaus – dem Förderverein als Mitglied angehört.

 

Fortbildung

Auch als Lehrer*innen hören wir nicht auf zu lernen. Deshalb finden im Jahr manchmal Fortbildungstage einzelner Lehrer*innen oder aber auch des gesamten Kollegiums statt. Damit wir diese Tage nutzen können, muss dann auch schon einmal der Unterricht ausfallen. Dieser Ausfall kann einen ganzen Tag oder auch nur bestimmte Zeiten betreffen. Sie werden darüber rechtzeitig informiert.

 

Freiarbeit
Vorgegebene Zeit, in der die Schüler selbst entscheiden, was sie jetzt arbeiten wollen. Unter anderem werden die Aufgaben aus dem Wochenplan in eigener Verantwortung und Einteilung erledigt.

 

Frühstück

Vor der großen Hofpause findet jeden Morgen ein Frühstück in der Klasse statt. Unter dem Aspekt „Fit durch die Schule“ achten wir auf ein gesundes Schulfrühstück. Vermeiden Sie zuckerreiche Getränke, Weißbrot, süße Brotaufstriche und Süßgebäck. Mit Wasser, Tee, Obst- und Gemüsesnacks, gesund belegten Vollkornbroten lässt es sich leichter lernen. Süßigkeiten sind nur bei besonderen Anlässen erlaubt.

 

Fundsachen

Häufig verlieren oder vergessen Kinder Kleidungsstücke, Brotdosen oder Trinkflaschen. Dafür gibt es im Flur der Betreuung ein Regal. Schauen Sie gelegentlich dort einmal nach, wenn Sie Kleidungsstücke o.a. Ihres Kindes vermissen. Ende des Schuljahrs werden die Fundsachen noch einmal ausgelegt. Dinge, die dann noch übrig bleiben, werden als Spende freigegeben. Damit Fundsachen besser zugeordnet werden können, beschriften Sie bitte alles unbedingt mit Namen.

 

Ganztag in der Grundschule

An fast allen Grundschulen gibt es verlässliche Ganztagsangebote über den Unterricht hinaus. Das umfassendste Angebot ist die offene Ganztagsschule (OGS). An Schulen ohne Ganztag gibt es weitere Angebote wie z. B. „Schule von acht bis eins“. Damit werden gleichermaßen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und für die Kinder mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit sichergestellt. Die unterschiedlichen Angebote werden vom Land unterstützt. Die Schulträger können Elternbeiträge erheben.

  • Offene Ganztagsgrundschule

Ganztagsschulen haben mehr Zeit für Bildung und Erziehung und damit für individuelle Förderung. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 85% der Grundschulen offene Ganztagsschulen. Durch die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport werden Unterricht und außerunterrichtliche Angebote unter dem Dach der Schule pädagogisch sinnvoll zusammengefügt

Die Vorteile der Kooperation von Schule und Jugendhilfe in offenen Ganztagsgrundschulen liegen in der Vielfalt der Angebote, die von der Hausaufgabenhilfe über zusätzliche Förderkurse bis hin zu Angeboten aus Kultur, Sport und Spiel am Nachmittag reichen. Kindern und Eltern bleiben so zusätzliche, weite Wege erspart. In den Angeboten arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und Sportübungsleiter sowie Musik- und Kunstpädagogen. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote werden so miteinander verzahnt.

In der Regel besuchen die Kinder die offene Ganztagsgrundschule montags bis freitags, von 8:00 bis 16:00 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr. Die Gelegenheit zu einem Mittagsimbiss oder Mittagessen wird gewährleistet. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Qualität und Fördererfolg der außerunterrichtlichen Angebote steigen, wenn die Kinder an allen Tagen regelmäßig teilnehmen. Deshalb ist die Anmeldung zum „Ganztag“ freiwillig, verpflichtet dann aber zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr

Die Elternbeiträge sollen vom Schulträger nach den finanziellen Möglichkeiten gestaffelt werden. Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder kann von den Kommunen vorgesehen werden.

Für alle offenen Ganztagsschulen erhalten die Schulträger eine Betreuungspauschale des Landes, die sie auf die Schulstandorte nach jeweiligem Bedarf verteilen können. Viele offene Ganztagsschulen können dadurch weitere Angebote durchführen, z. B. eine Übermittagbetreuung für Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen sowie Angebote nach 16:00 Uhr und in den Ferien oder zur Intensivierung bereits bestehender Angebote.

  • Schule von acht bis eins

Schulen, die keine offene Ganztagsschule sind, bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine Betreuung in den Stunden des Vormittags an, in denen kein Unterricht stattfindet. Durch das Programm „Schule von acht bis eins“ ist für die betreuten Kinder täglich eine verlässliche Schulzeit zwischen 8:00 und 13:00 Uhr sichergestellt. Vergleichbare Angebote sind bei Bedarf auch an offenen Ganztagsgrundschulen für die Kinder möglich, die nicht in den „Ganztag“ gehen. Das Land stellt hierfür den Schulträgern eine Betreuungspauschale zur Verfügung.

  • Dreizehn Plus

Bei dem Programm „Dreizehn Plus“ handelt es sich um Nachmittagsangebote bis mindestens 15:00 Uhr. Die Kinder können zusammen Mittag essen, ihre Hausaufgaben erledigen und offene Angebote aus Kultur und Sport nutzen. Die Schulen arbeiten eng mit Partnern aus der Jugendhilfe zusammen. „Dreizehn Plus“ gibt es im Anschluss an „Schule von acht bis eins“ für Schulen im ländlichen Raum, die nur einen geringen Betreuungsbedarf haben und aus diesem Grund nicht in offene Ganztagsschulen umgewandelt werden.

 

Geburtstage

Der Geburtstag ist für alle Kinder immer ein ganz besonderer Tag, der mit viel Aufregung und Vorfreude verbunden ist. Daher wird dieser Tag auch in jeder Klasse nach klassenspezifischen Ritualen gefeiert. Diese erfahren  und besprechen Sie auf den Elternabenden. In allen Klassen bringt das Geburtstagskind statt Süßigkeiten oder Kuchen für die Klasse bzw. die Schülerbücherei ein selbst ausgewähltes Buch oder Spiel mit.

 

Gemeinsamer Unterricht

Die sonderpädagogische Förderung kann in NRW an allgemeinen Schulen als Gemeinsamer Unterricht oder in Förderschulen erfolgen (§ 20 Abs. 1 SchulG).

Im Gemeinsamen Unterricht – auch in den weiterführenden Schulen – lernen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte der Kinder und Jugendlichen.

Der Gemeinsame Unterricht der Grundschule kann an einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe I fortgeführt werden (§ 20 Abs. 7 Schulgesetz).

Die Entscheidung über die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht wird stets im Hinblick auf eine optimale Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers getroffen. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der Grundlage eines erstellten Gutachtens für jede Schülerin und jeden Schüler individuell sowohl über Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs als auch über den geeigneten Förderort. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass vor allem solche Schülerinnen und Schüler an Formen integrativer Unterrichtung teilnehmen, die von dieser Förderungsform den Erwartungen zufolge in besonderem Maße profitieren können. Schulaufsicht wie Schulträger stehen dabei gleichermaßen in der Verantwortung, die Anforderungen der UN – Behindertenrechtskonvention im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Nachdruck zu realisieren und dem Wunsch der Eltern bei der Wahl des Förderortes (allgemeine Schule oder Förderschule) möglichst nachzukommen.

 

Getränke

Der kindliche Organismus benötigt im Tagesverlauf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, deshalb sollen sich die Kinder für die Pausen Getränke mitbringen, möglichst ohne Zucker und in Mehrwegplastikflaschen, um unnötigen Müll zu vermeiden. Achten Sie als Eltern bitte darauf, dass Ihr Kind die Flasche möglichst selbständig fest verschließen kann.

 

Gottesdienst

An unseren Schulgottesdiensten nehmen alle katholischen Kinder teil. Die andersgläubigen, konfessionslosen Kinder sowie alle Elten sind herzlich dazu eingeladen. Alle Kinder, die zu den Gottesdienstzeiten in der Schule erscheinen, werden mit in die Kirche genommen, da sonst keine Aufsicht gewährleistet werden kann.

 

Grobmotorik
Allgemeines Reaktionsvermögen, allgemeine Bewegungskoordination. Vgl. Feinmotorik

 

Grundschulempfehlung

Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen sind die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule aus dem Jahr 2008 sowie die Ausbildungsordnung Grundschule. Hierauf basiert auch die Grundschulempfehlung.

Eine vorgegebene quantifizierte Gewichtung der jeweiligen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gibt es allerdings nicht.

Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln umzusetzen und eine begründete Empfehlung für die Eignung zum Besuch einer weiterführenden Schule abzugeben.

Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen, werden Eltern in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schule durch die Grundschule beraten.

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint (vgl. § 8 AO-GS). Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.

Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz, das im Dezember 2010 vom Parlament verabschiedet wurde, sind die Empfehlungen der Grundschule nicht mehr verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.

Über die Aufnahme bei Anmeldungen, die die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, wird nach den Maßgaben des § 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I entschieden.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen, festigen und vertiefen das bisher Gelernte. Aus diesem Grund sollten sie in Ruhe und sorgfältig angefertigt werden.

In den Klassen 1 und 2 sollten die Kinder ihre Hausaufgaben in ca. 30 Minuten pro Tag und in den Klassen 3 und 4 in ca. 60 Minuten pro Tag bewältigen können. Diese Zeiten sind Richtwerte und setzen voraus, dass das Kind konzentriert arbeitet. Übungen wie beispielsweise Lesen, das Auswendiglernen der 1×1-Reihen sollten die Hausaufgaben ergänzen.

Viele Eltern wollen ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen. Das ist verständlich, erschwert es dem Kind möglicherweise aber, selbstständig zu werden. Hinzu kommt, dass die Lehrkraft den Eindruck gewinnt, die Kinder könnten etwas allein, was sie in Wirklichkeit nur mit Hilfe geschafft haben. Das kann sich zum Nachteil der Kinder auswirken.

Hat Ihr Kind einmal Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben, sprechen Sie bitte mit der Lehrerin oder dem Lehrer oder schreiben Sie eine kurze Mitteilung.

Im Ganztag sollen Hausaufgaben möglichst weitgehend als Lernzeiten integriert werden. Den Kindern bleibt dann genügend Zeit für eigene Freizeitaktivitäten außerhalb der Schule. Auch Eltern profitieren, denn die Aufgaben werden weitestgehend in der Ganztagsschule erledigt.

10 goldene Regeln für die Hausaufgaben

  1. Sorgen Sie für Ruhe! Niemand kann wirklich gut bei Lärm, einem laufenden Fernseher oder Musik lernen.
  2. Verhindern Sie Ablenkung. Vereinbaren Sie mit Freunden eine Zeit, in der nicht geklingelt oder angerufen werden darf.
  3. Handy, PC und Video müssen warten, bis die Hausaufgabenzeit vorbei ist.
  4. Unterbrechen Sie das Kind so selten wie möglich.
  5. In kleinen Pausen sind Wassertrinken und leichte Kost wie Obst erlaubt.
  6. Vermeiden Sie Süßigkeiten und schweres Essen vor und während der Hausaufgaben. Denn „ein voller Magen studiert nicht gern“
  7. Geben Sie selbst ein gutes Beispiel für einen konzentrierten Arbeitsstil ab.
  8. Vereinbaren Sie, wie Unterstützung geleistet wird. Beispielsweise probiert das Kind zuerst Lösungen allein. Erst dann werden die Eltern dazu geholt.
  9. Lassen Sie sich vom Kind erklären, was es zu tun hat, nicht umgekehrt.
  10. Setzen Sie Lob dort ein, wo es berechtigt ist. Inflationäres Lob nutzt sich ab.

 

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Alle Schüler*innen, in deren Familien außer Deutsch noch die Heimatsprache der Eltern, Großeltern gesprochen wird, haben die Möglichkeit am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen.

Wichtige Informationen zum herkunftssprachlichen Unterricht:

  • HSU ist ein außerschulisches Zusatzangebot und findet in der Regel nachmittags statt.
  • HSU richtet sich an Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit herkunftsbedingten Vorkenntnissen.
  • HSU wird von Lehrkräften erteilt, die Beschäftigte des Landes NRW sind.
  • Die Teilnahme am HSU und die Leistung werden im Zeugnis vermerkt.
  • HSU findet an zentralen Standorten entsprechend beigefügter Aufstellung statt.
  • Am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I legen die Schüler*innen verbindlich eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab.

 

Die Anmeldung zur Teilnahme an diesem Unterricht

  • muss einmalig ausgefüllt werden und ist mindestens für ein Schuljahr gültig.
  • erfolgt über das Schulsekretariat Ihres Kindes, welches Ihre Anmeldung an das Schulamt weiterleitet.
  • ist so lange verpflichtend, bis man sich abmeldet.
  • bei einem Schulwechsel ist eine erneute Anmeldung notwendig.

 

Die Abmeldung vom herkunftssprachlichen Unterricht

  • muss formlos schriftlich in der Pflichtschule erfolgen
  • bedarf eines Bestätigungsvermerks durch die Schulleitung
  • ist nur zum Schuljahresende möglich.

 

Hitzefrei

Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob hitzefrei gegeben wird (BASS 12 – 64 Nr. 1). Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein hitzefrei.

 

 

Hofpause

Die große Pause beginnt nach einem gemeinsamen Frühstück im Klassen­raum. Nach ca. 10 Minuten gehen die Kinder zum Spielen auf den Schulhof.

Kinder aus den einzelnen Schuljahren übernehmen in den Hofpausen einen Schulhofdienst. Dabei wird kontrolliert, ob alle Spielgeräte ordnungsgemäß eingesammelt und einsortiert wurden. Bei starkem Regen dürfen die Kinder unter Aufsicht im Gebäude bleiben.

 

Individuelle Förderung

Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Jedes Kind soll bezogen auf seine individuellen Stärken und Schwächen durch differenzierenden Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben nachhaltig gefördert werden. Dies schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.

Die individuelle Förderung in der Grundschule kann in innerer Differenzierung oder in äußerer Differenzierung erfolgen. Grundschulen, die angesichts ihrer Rahmenbedingungen vor besonderen Herausforderungen stehen, können zusätzliche Personalressourcen wie zum Beispiel sozialpädagogische Fachkräfte oder zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, zugewiesen werden.

Jede Schule erstellt ein eigenes Förderkonzept, das die Bereiche Lernstandsdiagnostik, Förderplanung und Unterrichtsorganisation beschreibt. Bei der Förderung werden Inhalte, Dauer und Umfang in einem individuellen Förderplan festgehalten.

Der in der Stundentafel ausgewiesene Förderunterricht soll allen Kindern zugute kommen. Die Schulen stellen sicher, dass auch für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler Förderangebote gemacht werden.

 

Information (an die Eltern)

Häufig geben wir den Kindern schriftliche Informationen für die Eltern mit. Da die Kinder manchmal vergessen, diese abzugeben, sollten die Eltern regelmäßig ihre Kinder fragen oder in der Postmappe im Tornister nachschauen, ob ein Brief von der Schule mitgegeben wurde. Auch die Internetseiten bieten geeignete Informationswege

 

Jahrgangsbezogener Unterricht

An unserer Schule wird laut Schulkonferenzbeschluss jahrgangsbezogen unterrichtet. Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass die Kinder die 4 Grundschuljahre in einer festen Bezugsgruppe durchlaufen. Der Unterricht ist so organisiert, dass selbstständiges Lernen mit differenzierten Anforderungen ermöglicht wird.

 

Jahrgangsübergreifender Unterricht

In dieser Organisationsform werden alle Kinder in eine für die Jahrgangsstufen 1 und 2 gemischte Klasse aufgenommen. Dabei ist die individuelle Förderung jeden Kindes Ziel des Unterrichts.

Eine jahrgangsgemischte Lerngruppe erlaubt den besonders begabten und den schneller lernenden Kindern, am Lernangebot des höheren Jahrgangs teilzunehmen. Eine Form der Schulzeitverkürzung ist dadurch möglich. Ein differenziertes Förderangebot, das auf das einzelne Kind zugeschnitten ist, berücksichtigt seine besonderen Möglichkeiten. Kinder, die langsamer lernen, werden durch individuelle Hilfen so gefördert, dass sie nicht ausgegrenzt werden. Auch bei dreijährigem Durchlaufen der Schuleingangsphase bleiben für das Kind das Sozialgefüge und die vertraute Umgebung erhalten.

 

Karneval

Da am Rosenmontag frei ist, wird am Donnerstag vor Fastnacht (Weiberfastnacht) in der ganzen Schule Karneval gefeiert. Alle Kinder und alle Lehrer*innen kommen morgens kostümiert in die Schule. Jede/r Lehrer/in gestaltet die Stunden mit seiner Klasse nach Belieben (Gesellschaftsspiele, Modenschau, Tanzen, Singen, Sketche, Darbietungen jeder Art, gemeinsames Frühstück, etc.). Im Verlauf des Vormittags finden sich dann alle Kinder und Lehrer*innen in der Turnhalle ein, wo alle zusammen singen und feiern.

 

Klassenarbeiten

In der Klasse 1 und 2 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben, kurze schriftliche Übungen sind zugelassen. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die nur in den Fächern Deutsch und Mathematik auch benotet werden.

 

Klassenfahrten

Klassenfahrten oder mehrtägige Wanderfahrten dienen dazu, dass die Kinder sich auch außerhalb des Unterrichts als Gruppe mit gemeinsamen Zielen und Interessen erleben. Im Mittelpunkt von Klassenfahrten steht daher das soziale Lernen. Daneben kann aber auch fachliches Lernen in Projekten Teil einer Klassenfahrt sein. Klassenfahrten sind Unterricht an einem anderen Ort.

Die Klassenfahrt der Klasse 4 gehört zum pädagogischen Programm unserer Schule. Sie fördert die Gemeinschaft und die Teamfähigkeit, aber auch die Selbstständigkeit.

Klassenfahrten sind mehrtägige Veranstaltungen. Über Ziel und Dauer entscheidet die Klassenpflegschaft im Rahmen der gesetzlichen und schulischen Vorgaben nach Absprache mit der Klassenlehrerin. Die Mehrheitsentscheidung der anwesenden Eltern bei einer Sitzung ist bindend für alle Eltern der Klasse. An einer Klassenfahrt müssen alle Kinder teilnehmen, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Bei finanziellen Engpässen können sich die Eltern über die Klassenlehrerin an den Förderverein wenden.

 

Klassenlehrerin und Klassenlehrer

Die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer sind in der Grundschule die wichtigsten Bezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichten einen Großteil des Unterrichts in der Klasse. Für die Eltern ist die Klassenleitung immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.

 

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft wird von den Eltern einer Klasse gebildet und ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt. Die erste Klassenpflegschaft wird von dem Klassenlehrer einberufen. Zu allen weiteren Sitzungen lädt die/der Vorsitzende der Klassenpflegschaft bei Bedarf ein. Sie/er wird zu Beginn des Schuljahres gewählt.

Auszug aus dem Schulgesetz:

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind Ansprechpartner für die Eltern der Klasse und können eine Vermittlerrolle in dem Kontakt von Eltern und Klassenleitung übernehmen.

Außerdem sind sie Mitglieder der Schulpflegschaft, die wiederum Vertreter in die Schulkonferenz entsendet. In diesem wichtigsten schulinternen Gremium können also auch Eltern über wesentliche Maßnahmen innerhalb der Schule mit entscheiden.

Diese und weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Schulministeriums.

 

Kleidung

Achten Sie bei der Auswahl der Schulkleidung für Ihre Kinder bitte darauf, dass die Kleider sowohl wettergerecht als auch so beschaffen sind, dass die Kinder sie alleine an- und ausziehen können. Dies ist besonders an den Tagen wichtig, wenn Sport oder Schwimmen auf dem Stundenplan stehen.

 

Kontakt

Sebastianschule Stockum
Am Wenne 8
59846 Sundern
Tel: 02933 3672
Fax: 02933 846393

email: sekretariat@sebastianschule-stockum.nrw.schule

Bürozeiten

dienstags        7:30 Uhr  – 12:00 Uhr

mittwochs      7:30 Uhr  –   9:30 Uhr
donnerstags    7:30 Uhr  – 12:00 Uhr

 

Kooperationen

Unsere Schule arbeitet kooperativ mit anderen Einrichtungen zusammen. Dazu gehören die benachbarten Kindergärten, die Familienberatungsstelle und die weiterführenden Schulen aus dem Stadtgebiet.

 

Krankmeldungen

Sollte Ihr Kind einmal krank werden und den Unterricht nicht besuchen können, benachrichtigen Sie bitte am ersten Tag bis 07:30 Uhr telefonisch die Schule. Die Schule verfügt über einen Anrufbeantworter, dieser darf zu jeder Tageszeit genutzt werden. Melden Sie Ihr Kind bei Krankheit unbedingt täglich ab, damit wir sicher gehen können, dass Ihrem Kind unterwegs nichts zu gestoßen ist. Im Anschluss an die Krankheit bitten wir Sie ab dem ersten Tag um eine schriftliche Ent­schuldigung. Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf, benötigen wir ebenfalls eine Entschuldi­gung. Bei längeren Zeiträumen ab vier Tagen, sowie vor bzw. nach den Ferien oder Feiertagen ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Bitte benachrichtigen Sie uns auch umgehend, wenn es sich um meldepflichtige Erkrankungen handelt (z.B. Scharlach oder Kopfläuse).

 

Krankenmappe

Sollte ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, legen wir Hausaufgaben und wichtige Informationen in der Regel in eine Krankenmappe. Diese Mappe kann nach dem Unterricht in der Schule abgeholt werden, oder wir geben Sie bei entsprechendem Wunsch einem Nachbarskind mit.

 

Kunstunterricht

Die Aufgabe des Kunstunterrichts in der Grundschule ist es, Freude und Interesse an ästhetischen Ausdrucksformen zu wecken und zu fördern. Die Wahrnehmungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihr Vorstellungsvermögen werden angeregt und entfaltet, neue auch ungewöhnliche Arbeits-, Sicht- und Denkweisen werden eröffnet und Kreativität und Phantasie werden entwickelt.

 

Laut-Buchstaben-Zuordnung
Es können unterschiedliche Laute zu einem Buchstaben gehören (Igel, Indianer oder Dach, Hund); zwei oder drei Buchstaben können sich zu einem Laut zusammensetzen (au, ei, sch, ch) oder unterschiedliche Buchstaben/Buchstabengruppen können zu ein und demselben Laut gehören (Keks, Fuchs, Klecks, Felix)

 

Läuse

Kopfläuse kann jeder bekommen! Sie werden von Menschen oder Gebrauchsgegenständen übertragen. Wenn Läuse festgestellt werden, sollen sich alle Kontaktpersonen einer Kontrolle unterziehen. Die Schule darf von infizierten Personen nicht besucht werden. Geeignete Mittel gegen den Läusebefall erhalten Sie rezeptfrei in Apotheken. Der Schulbesuch darf erst wieder aufgenommen werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass das Kind läuse- und nissenfrei ist.

 

Lernmittelfreiheit

Lernmittel sind Schulbücher oder andere Medien, die von den Schülerinnen oder Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Die Schulen entscheiden selber, welche zugelassenen Lernmittel eingesetzt werden. Für jede Schulform ist ein Durchschnittsbetrag festgelegt, für den Lernmittel nach Beschluss der Schulkonferenz angeschafft werden können. Der Eigenanteil der Eltern beträgt ein Drittel des Durchschnittsbetrages. Bei Empfängern von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entfällt dieser Eigenanteil.

 

Lernen auf Distanz

I.                    Rahmenbedingungen

Rechtliche Grundlage: Schulgesetz NRW, insbesondere Änderung § 52

Teilnahme am Distanzunterricht / Leistungsbewertung:

  • Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.
  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
  • Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sollten verstärkt Bewertungsanlässe im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ einbezogen werden. Hier bieten sich Bewertungskriterien zu Portfolios, Lesetagebüchen, Mappen, Lapbooks, Padlets, Bildern, Plakaten, Arbeitsblättern und Heften an.

II.                  Organisatorische Aspekte

Können einzelne Schülerinnen und Schüler oder ganze Klassen aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens temporär nicht im Präsenzunterricht beschult werden, greifen die schulischen Regelungen zum LERNEN AUF DISTANZ.

Alle nachfolgenden Aspekte gelten für die Situation, dass Kinder und / oder Lehrer gesundheitlich in der Lage sind, die Absprachen umzusetzen.

Material und Lerninhalte Kommunikation
Abwesenheit einzelner Schülerinnen und Schüler
•       Sind einzelne Kinder für wenige Tage krank oder können im Sinne einer Vorsichtsmaßnahme nicht am Unterricht der Klasse teilnehmen, sind die Eltern verpflichtet, sich um die Aufgaben aus der Schule bzw. die Hausaufgaben zu kümmern.

•       Versäumte Aufgaben sollen nachgearbeitet werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zumutbar ist.

•       Die Eltern vereinbaren mit der/dem Klassenlehrer*in ihres Kindes, in welcher Form die Aufgaben und benötigten Materialien abgeholt oder einem anderen Kind der Klasse (Geschwisterkind etc.) mitgegeben werden können.

 

•       Eltern informieren die Schule vor Unterrichtsbeginn über das Schultelefon (Tel.: 3672), wenn ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann (Erkrankung, relevante Vorerkrankungen, Quarantäne).

•       Die Lehrer*innen stehen zu vereinbarten Zeiten für Beratungen, Erklärungen etc. zur Verfügung.

•       Mögliche Kommunikationswege:

–          persönliches Gespräch

–          E-Mail

–          Telefonat

–          Schoolfox

Abwesenheit von ganzen Klassen oder größeren Lerngruppen
•       Wochenpläne werden auf der Hompage der Schule unter dem Reiter „Kinder“ in einem internen Bereich der einzelnen Klassen bereitgestellt.

•       Die Wochenpläne werden evtl. digital erweitert – in Klasse 1 und 2 durch QR-Codes, in Klasse 3 und 4 durch Padlets.

•       Bei Bedarf besteht das Angebot, die Aufgaben in gedruckter Form in der Schule abzuholen. Die Abholung erfolgt nach Absprache unter Einhaltung der Hygienebestimmungen. Der Zeitraum wird schnellstmöglich bekanntgegeben.

•       Bei Bedarf besteht das Angebot, digitale Endgeräte auszuleihen.

Die Eltern werden

–          über die Startseite der Schulhomepage

–          per E-Mail

–          über Anrufe informiert, wenn das Lernen auf Distanz für Lerngruppen eintritt.

 

Die Lehrer*innen stehen zu den vereinbarten Zeiten für Beratungen, Erklärungen etc. zur Verfügung.

Mögliche Kommunikationsformen:

–          persönliches Gespräch (falls möglich)

–          E-Mail

–          Telefonat

–          Schoolfox

Es ist darauf zu achten, dass Ruhe und Erholungszeiten an Wochenenden und am Feierabend für Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften gleichermaßen eingehalten werden.

 

Bei einer Abwesenheit von ganzen Klassen oder größeren Lerngruppen

Die Aufgaben des Wochenplans

•       werden wöchentlich bereits am Sonntagabend auf Schoolfox hochgeladen.

•       werden für die Fächer Mathe, Deutsch, Englisch und Sachunterricht gestellt.

•       werden nicht in vollem Umfang der regulären Unterrichtszeit gestellt, sondern berücksichtigen erhöhte organisatorische Anforderungen und evtl. technische Schwierigkeiten.

•       werden differenziert angeboten, so dass sie für alle SuS zu bewältigen sind.

•       die in der Woche besonders wichtig sind (z.B. ein durch ein Erklärvideo neu eingeführter Lerninhalt), werden kenntlich gemacht und sollen von den Schülern*innen besonders gründlich bearbeitet werden.

Diese Aufgaben sollen zur Überprüfung abgegeben werden.

Die Abgabe von Aufgaben

•       erfolgt in gängigen Formaten. Handschriftliche Unterrichtsergebnisse werden gescannt oder abfotografiert. Hier ist darauf zu achten, dass die Bildqualität ausreichend ist.

Die Rückmeldung zu den Arbeitsergebnissen

•       ist abhängig von der Art der Aufgabe und kann beispielsweise in Form von Lösungsbögen, korrigierten Arbeitsergebnissen, einem schriftlichen Feedback oder einem Audiofeedback erfolgen.

 

Leistungsbewertung

Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie vor allem auch zu ermöglichen und zu fördern. Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln. Eine systematische, nachvollziehbare Leistungsfeststellung bietet die notwendige Grundlage für eine individuelle Förderung.

Grundlage der Leistungsbewertung sind die Festlegungen in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (§ 5 AO-GS). Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den verbindlichen Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die persönliche Lernentwicklung des einzelnen Kindes.

In der Grundschule werden die Kinder auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet. Dies beginnt in Klasse 1 und 2 mit kurzen schriftlichen Übungen. In Klasse 3 und 4 werden nur in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden. „Schriftliche Arbeiten im Fach Englisch sind in Anzahl, Form und Inhalt der – gegenüber den Fächern Deutsch und Mathematik – geringeren Wochenstundenzahl anzupassen. Sie werden nicht benotet.“ (VV zu § 5 AO-GS). Die Schulkonferenz kann beschließen, auf die Vergabe von Noten in der Schuleingangsphase und bis einschließlich Klasse 3 zu verzichten.

Die Anzahl der Arbeiten ist nicht festgelegt. Der Inhalt der Arbeiten bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

 

Lesen

Der Leselernprozess ist für die Erstklässler eine besondere Herausforderung, der nicht allein in der Schule geleistet werden kann, sondern auch auf leseunterstützende Maßnahmen der Eltern angewiesen ist. Kinder des ersten und zweiten Schuljahres benötigen eine tägliche Lesezeit und dies nicht nur in der Schule. Eltern sind dabei wichtige Partner.

 

Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)

Nicht alle Kinder lernen Lesen und Schreiben ohne Probleme. Für Kinder, bei denen besondere Schwierigkeiten auftreten, sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig. Der Runderlass -> Schulpflicht

Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ vom 19.7.1991 stellt die verbindliche Vorgabe für die Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I dar.

Kindern, die große Probleme bei der Lautbuchstaben-Zuordnung sowie der Lesetechnik aufweisen, bietet die Schule eine zusätzliche Förderung ab Klasse 2 an.

 

Linkshänder

Kindern, die mit der linken Hand arbeiten, soll auch in der Schule Gelegenheit gegeben werden, dies zu tun. Dabei muss auf richtiges Werkzeug (Schere, Füller) und die richtige Schreibhaltung geachtet werden. Außerdem wird bei der Sitzordnung auf Linkshänder Rücksicht genommen.

 

 

Mappen und Hefte

Schreib- und Rechenhefte schaffen wir gesammelt von der Schule an. In Klasse 1 werden einmalig alle Mappen, Schnellhefter angeschafft.

Folgende Farben gelten bei den Schnellheftern für folgendes Fach:

Deutsch Blau
Mathematik Rot
Sachunterricht Grün
Lernzielkontrollen Weiß
Musik Orange
Englisch Schwarz
Religion gelb

 

Materialgeld

Am Anfang des 2. Schulhalbjahres sammeln wir von allen Schulkindern 25,00 € Hefte- und Materialgeld ein. Dafür schaffen wir alle Schulhefte der Kinder, Bastelmaterial, kopierte Arbeitshefte an. Im 1. Schuljahr besorgen wir einmalig Schnellhefter und Mappen für die Kinder.

 

Mathematikunterricht

Im Mathematikunterricht lernen die Kinder Addieren und Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren. Sie lernen das kleine Einmaleins und den Umgang mit Längenmaßen, Gewichten und Zeitangaben. Aber Mathematik ist mehr als nur Zählen und Rechnen. Kinder bauen und zeichnen, schätzen und messen im Mathematikunterricht. Sie schreiben eigene Rechengeschichten. Dadurch steht der Mathematikunterricht in enger Verbindung zum Sprach- und Sachunterricht.

Kinder müssen in erster Linie lernen, altersgerechte mathematische Probleme durch eigenes Denken und Wissen zu lösen. Ein solcher Unterricht fördert das aktive, entdeckende Lernen. Die Lehrkraft fördert das Lernen auf eigenen Wegen und setzt auf Einsicht und Verständnis. Mathematikunterricht beinhaltet auch die regelmäßige, systematische Wiederholung sowie vielfältiges Üben und Lösen anspruchsvoller Aufgaben.

 

Medien

Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind – ebenso wie die traditionellen Medien – Hilfsmittel des Lernens und Gegenstand des Unterrichts.

Der Unterricht in der Grundschule vermittelt den Kindern demnach eine Orientierung über wichtige Informationsmöglichkeiten und leitet sie an, die Informations- und Kommunikationsmedien sinnvoll zu nutzen. Medien können in einem differenzierenden Unterricht mit offenen Lernformen eine sinnvolle Funktion übernehmen.

Bereits in der Grundschule erwerben die Kinder erste Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im altersgemäßen Umgang mit dem Medium Tablet oder Computer. Sie nutzen die Vorteile und erlernen den kritischen und bewussten Einsatz. Dabei werden das Tablet oder der Computer und seine Anwendungen fächerübergreifend in den Unterricht der Grundschule eingebunden. In jeder Klasse befinden sich Tablets. Wir verfügen zusätzlich über einen Raum mit 10 Computerplätzen. Die Kinder nutzen das Tablet bzw. den Computer als Schreibgerät, zur Internetrecherche auf ausgewählten Seiten oder im Zusammenhang mit Übungsprogrammen wie der Lernwerkstatt, Antolin, Anton App etc. Die Arbeit an den Tablets bzw. den PCs basiert u.a. auf der Arbeit mit dem Medienpass.

 

Medienpass NRW

Wir machen mit beim Medienpass NRW. Ziel dieser Initiative ist es, die Kinder bei der Vermittlung des richtigen Umgangs mit Medien zu unterstützen. Im Medienpass dokumentieren die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und er motiviert zur weiteren Beschäftigung mit Medien.

 

Mitteilungen

Für wichtige Mitteilungen und Informationen, die alle Eltern der Schule oder der Klasse angehen, wird bei Bedarf ein Elternbrief herausgegeben. Weitere Informationen entnehmen Sie der Postmappe und dem Aufgabenheft Ihres Kindes. Viele Informationen können Sie auch auf der Homepage nachlesen.

 

Musikmappe

Für das gemeinsame Singen in den Klassen oder im Foyer haben wir Musikmappen vom Förderverein gesponsert bekommen. Diese DinA 5 Ringbuchordner enthalten Lieder zur Advents- und Weihnachtszeit, zu Karneval, Herbst, Winter, Frühling, Sommer, Nikolaus und St. Martin sowie englische Lieder.

 

Musikunterricht

Im Musikunterricht der Grundschule gilt es vor allem, die Freude und das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Musik zu wecken und zu intensivieren, ihre musikalische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten und ihre musikalischen Kompetenzen zu entwickeln. Dazu gehört auch, dass Kinder gemeinsam singen, musizieren und durch musikalische und gestalterische Aufführungen das Schulleben bereichern.

 

Nachhilfe

Wenn Sie meinen, Ihr Kind bräuchte Nachhilfe, sprechen Sie zunächst mit der Klassenlehrerin, um geeignete Möglichkeiten zu finden, wie Ihr Kind Lücken aufholen kann.

 

Noten (siehe auch Zeugnisse)

Noten gibt es laut Entscheidung der Schulkonferenz an unserere Schule ab der Klasse 2.

 

Notfallnummern

Falls wir Sie während der Schulzeit telefonisch erreichen müssen, ist es wichtig, nicht nur Ihre Festnetznummer zu haben, sondern auch Alternativen, wie z.B. Ihre Handynummer, die Telefonnummer Ihrer Arbeitsstelle oder auch die von den Großeltern usw.. Nur so ist gewährleistet, dass wir Sie im Notfall erreichen können. Sollten sich Adresse und Telefonnummer geändert haben, bitten wir um Korrektur.

 

Offene Unterrichtsformen

In der Schule gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kinder zum Lernen zu motivieren und sie zu unterrichten. Offene Unterrichtformen ermöglichen es den Kindern, sich ihren Lernweg eigenverantwortlich zu gestalten. Offene Unterrichtsformen sind beispielsweise Freiarbeit, Tages- oder Wochenplan, themenbezogene Werkstätten.

 

Ordnung

In allen Klassen gibt es Klassendienste, die u.a. auch für die Ordnung im Klassenraum zuständig sind und die am Ende des Schultages beim Aufräumen helfen, Papier aufsammeln und den Müll wegbringen.

Auch Sie können Ihrem Kind helfen, regelmäßig Ordnung zu halten. Besonders das Einheften von Arbeitsblättern in die passenden Mappen können Sie üben. Räumen Sie mit Ihrem Kind regelmäßig den Tornister auf und überprüfen Sie die Vollständigkeit der Arbeitsmaterialien. Versehen Sie Bücher und Hefte mit Umschlägen und Namen. Ausgeliehene Bücher, die beschädigt wurden, müssen ersetzt werden.

 

Ordnungsmaßnahmen

Regelverstöße kommen vor und darauf muss angemessen reagiert werden. Bei uns erhalten die Kinder bei Regelverstößen methodisch vielfältige Aufgabenstellungen, die reichen vom Schreiben eines Aufsatzes über das Malen eines Plakats bis hin zum Lösen von Kreuzworträtseln. Ziel ist es, die SchülerInnen nachhaltig dazu zu erziehen, sich an die Regeln und Normen des Schullebens innerhalb und außerhalb des Unterrichts zu halten. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Schule förmliche Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz erteilen. (vgl. hierzu § 53 Schulgesetz).

 

Pausen

Die beiden Hofpausen (nach der zweiten und der vierten Schulstunde) sind wichtig, damit die Kinder sich bewegen und austoben können. Diese Bewegung dient als Entspannung zwischen den Konzentrationsphasen. Je nach Unterrichtssituation werden auch in Unterrichtsstunden kleine Bewegungspausen eingebaut.

Zu Beginn des Tages dürfen alle Kinder frei wählen, ob sie noch auf dem Schulhof oder schon in der Schule sich aufhalten möchten. Eine Aufsicht ist ab 7:25 Uhr anwesend.

Die große Pause beginnt nach einem gemeinsamen Frühstück im Klassen­raum. Nach ca. 5 bis 10 Minuten gehen die Kinder zum Spielen auf den Schulhof.

Kinder aus den einzelnen Schuljahren übernehmen in den Hofpausen einen Schulhofdienst. Dabei wird kontrolliert, ob alle Spielgeräte ordnungsgemäß eingesammelt und einsortiert wurden. Bei starkem Regen dürfen die Kinder unter Aufsicht im Gebäude bleiben.

Nach den großen Pausen stellen sich die Kinder klassenweise an ihrem Aufstellplatz auf und werden dort von der Lehrerkraft abgeholt und in die Klasse geleitet.

In den Pausen dürfen die Klassen zu festgelegten Zeiten das Fußballfeld bzw. die Racer und Roller nutzen.

(Siehe auch Schulhofampel an der Außentür zum Schulhof)

  • Nutzung des Fußballfeldes während der Pause

Das Fußballfeld auf dem Schulhof darf während der großen Hofpausen an festgelegten Tagen vorrangig von folgenden Klassen genutzt werden:

Kinder aus anderen Klassen dürfen nach Absprache mitspielen.

 

  • Nutzung der Racer und Roller während der Pause

Die Nutzung der Racer und Roller ist nur auf dem unteren Schulhof erlaubt. Auch hier dürfen vorrangig folgende Klassen die Racer und Roller nutzen:

 

Postmappe

Alle Kinder erhalten eine Postmappe, in die für Sie Elternbriefe, Klasseninformationen oder sonstige Hinweise kommen.

 

Projektunterricht

In der Schulpädagogik kennt man die Begriffe „Projektunterricht“, „projektartiger“ oder „projektorientierter“ Unterricht oder schlicht „Projekt“. Projekte sind themenbezogene Unterrichtsvorhaben, die für eine festgelegte Zeit (z.B. im Rahmen einer Projektwoche) an die Stelle des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts treten. In der Regel enden Projekte mit einer Präsentation der Arbeitsergebnisse durch die Schülerinnen und Schüler.

Projektunterricht ist eine ganzheitliche Lernform, mit einem hohen Maß an Offenheit. Im Projektunterricht werden die Schülerinnen und Schüler bei Themenfindung und Lernzielfestlegung einbezogen. Projektunterricht bietet verstärkt Raum für Binnendifferenzierung und kooperatives Arbeiten.

Projekt „Klasse 2000“ : daran nehmen wir seit dem Schuljahr 2021/22 teil, bei dem die Gesundheitsprävention im Vordergrund steht (siehe Klasse 2000).

Projekt „Erste Hilfe“: Damit sich Kinder in Notsituationen frühzeitig untereinander helfen können, ist es wichtig, sie bereits im Grundschulalter mit einfachen Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut zu machen. Es ist notwendig, dass sie ein Bewusstsein für Gefahren entwickeln, um Verletzungen zu vermeiden und die eigene Sicherheit zu erhöhen.

Projekt „Zähne“ und Aktion Mundhygiene „Gesund im Mund“: Wir nehmen mit dem Projekt „Zähne“ an der Aktion der Mundhygiene „Gesund im Mund“ teil, bei dem das Thema „Zahngesundheit“ in den ersten vier Schuljahren aufgearbeitet wird.

Projekttage

In unregelmäßigen Abständen finden an unserer Schule Projekttage statt. Der Unterricht findet im Klassenverband oder auch klassen- oder jahrgangsübergreifend statt. Abschließend findet eine Veranstaltung oder Projektpräsentation statt.

Die Termine für die Projekttage erfahren Sie in der Terminübersicht unserer Homepage

 

Radfahrtraining und -prüfung

In regelmäßigen Abständen findet ein Radfahrtraining für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 statt. Neben theoretischen Kenntnissen über das korrekte Verhalten im Straßenverkehr, Verkehrsregeln und Verkehrssicherheit, trainieren wir auch die Fahrpraxis mit dem verkehrssicheren Fahrrad. Dies geschieht zunächst im geschützten Raum auf dem Schulhof, später auch auf der Straße.

Ein Verkehrspolizist steht uns hierbei zur Seite, erläutert Gefahren und sensibilisiert die Kinder auch für schwierige Situationen im Straßenverkehr. Das Radfahrtraining in Klasse 4 endet mit einer Radfahrprüfung, die vom Verkehrspolizisten abgenommen wird. Hierzu fahren die Kinder eine ihnen bekannte Strecke mit dem Fahrrad ab.

Ergänzt wird die praktische Prüfung durch eine theoretische Prüfung in Form eines Fragebogens. Bestehen die Kinder beide Prüfungsteile und weisen ein verkehrssicheres Fahrrad vor, so erhalten sie am Ende ihren Fahrradpass.

 

Rechenstörungen (Dyskalkulie)

In Nordrhein-Westfalen gibt es anders als für Kinder, die beim Erlernen des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten haben, keine besonderen Regelung für Kinder mit Rechenstörungen.

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) hat mit Beschluss vom 15.11.2007 die „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ vom 04.12.2003 neu gefasst.

Dabei wurden Entwicklungen und Entscheidungen auch zur Themenstellung „Rechenstörungen“ in den Grundsätzen berücksichtigt, so dass diese seit Anfang Januar 2008 in einer fortgeschriebenen Fassung der „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ auf der Internetseite der KMK veröffentlicht sind. Sie finden diese Grundsätze hier.

Grundsätzlich hat jede Schule gemäß § 1 des Schulgesetzes den Auftrag, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern – unabhängig von den möglichen Lernschwierigkeiten, die ein Kind zeigt. Dies gilt auch für Kinder mit Rechenstörungen.

 

Rechtschreiben

Um Muster und Regelungen in der Sprache zu entdecken und Rechtschreibregeln berücksichtigen zu können, erwerben die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Arbeitsmethoden, die zu einem eigenaktiven Rechtschreiblernen führen. Unter anderen ist dies das selbstständige Üben mit Lernwörtern. Dabei verwenden die Kinder Übungstechniken zum selbstständigen Training von Wörtern, z. B. Formen des Selbst- und Partnerdiktats, Wörter verlängern und ableiten, Wörter sammeln, ordnen und strukturieren. So erwerben sie Strategien, die ihnen helfen, sich Schreibweisen von Wörtern selbstständig zu erschließen.

 

Regenpause

Nur bei starkem Regen dürfen die Kinder in den Klassen bleiben oder unter der Überdachung spielen. Die LehrerIn, die zuletzt in dieser Klasse unterrichtet hat, übernimmt dann die Aufsicht während der Regenpause im Klassenraum. Achten Sie bitte bei Regenwetter auf wetterfeste Kleidung!

 

Religionsunterricht

An unserer Schule erteilen wir den katholischen Religionsunterricht in allen Klassen. Alle Kinder ob konfessionslos oder andersgläubig sind hierzu eingeladen. Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen dürfen, besuchen in dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse.

 

Rituale und Regeln

Ein geregelter Tagesablauf ist für jeden Menschen wichtig. So sind auch in der Schule bestimmte gleichbleibende Rituale ein sicherer Halt für die Kinder, auf die sie sich verlassen können. Hierzu zählen z.B. das morgendliche Begrüßungsritual, Erzählkreise, Geburtstagsrituale, etc. In der Klassen erarbeiten die Schüler mit dem Lehrer wichtige Regeln, die für ein gemeinsames Arbeiten und Leben wichtig sind.

 

Richtlinien und Lehrpläne

Die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sind die verbindlichen Grundlagen für den Unterricht. Es gibt neben den allgemeinen Richtlinien Fachlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst Musik, Sport, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre. Die Lehrpläne für die Fächer weisen aus, welche fachbezogenen Kompetenzen am Ende der Grundschulzeit von den Schülerinnen und Schülern erworben sein sollten.

 

Sachunterricht

Im Sachunterricht werden die Kinder unterstützt, sich in ihrer Lebenswelt zurecht zu finden, sie zu verstehen und zu gestalten. Der Unterricht bezieht die Erfahrungen und Interessen der Kinder ein. Die Lehrerin oder der Lehrer weckt aber auch das Interesse der Kinder bei Themen, Fragen und Problemen und Aufgaben, mit denen sie bisher noch nicht in Berührung gekommen sind.

Der Sachunterricht vermittelt den Kindern nicht nur Sachwissen. Er macht sie zugleich mit Arbeitsweisen vertraut, mit denen sie selbstständig Fragen beantworten können. Typische Arbeitsweisen im Sachunterricht sind: Beobachten, Experimentieren, Nachschlagen und Dokumentieren. Naturwissenschaftliche Phänomene und Sachverhalte werden entdeckt und kindgerecht erläutert.

 

Sauberkeit

Unsere Klassenräume werden nur jeden 2. Tag geputzt. Die Kinder müssen auch Verantwortung dafür tragen, dass ihr Klassenraum sauber und aufgeräumt ist.

 

Schoolfox

Wir nutzen an unserer Schule die App „SchoolFox“, um die Elternmitteilungen auf Papier abzulösen.

Wichtig: Die App entspricht den Anforderungen des Datenschutzes gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Im unten aufgeführten Video können Sie nachvollziehen, wie Sie die App installieren und Zugriff auf die Mitteilungen der Klasse Ihres Kindes erhalten. Außerdem können Sie die Sprache der App umstellen und sogar die Mitteilungen automatisch in eine andere Sprache übersetzen lassen.

https://zammad.foxeducation.com/help/de-de/5-erste-schritte-fur-eltern-schuler-innen/14-wie-kann-ich-mich-als-elternteil-schuler-in-teilnehmer-in-registrieren

 

Schrift

Kinder lernen das Lesen und Schreiben in der Klasse 1 zuerst in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Ca. im 2. Halbjahr der Klasse 1 erlernen die Kinder bei uns an der Schule eine verbundene Schreibschrift. In allen Phasen der Grundschulzeit werden Schreibaufgaben in den Unterricht einbezogen, in denen formklares Schreiben geübt wird.

 

Schülermitwirkung

Ein Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist, den Kindern Beteiligungsformen näher zu bringen und sie zu selbstständigen, demokratisch und eigenverantwortlich handelnden Menschen zu erziehen. Um dieses Erziehungsziel erreichen zu können, rückt die Partizipation der Kinder verstärkt ins Zentrum des pädagogischen Handelns.

 

-Klassenrat

Der Klassenrat stammt aus der Freinet-Pädagogik und findet an der Sebastianschule als regelmäßige Gesprächsrunde auf Klassenebene statt. Der Klassenverband berät, diskutiert und entscheidet gemeinsam über selbstgewählte Inhalte, Regeln, Maßnahmen usw.

Hier findet u.a. auch die Wahl der Klassensprecher/in und Vertreter/in für das Schülerparlament statt.

Dauer: 1 Stunde / Woche (fest im Stundenplan verankert)

 

-Kinderparlament

Das Kinderparlament setzt sich aus dem Klassensprecher/der Klassensprecherin sowie dem Vertreter/der Vertreterin der einzelnen Klassen zusammen. Jede Klasse darf zuvor Themenwünsche (die in den einzelnen Klassen im Klassenrat bestimmt wurden) einreichen, die im Kinderparlament besprochen und diskutiert werden. Hierbei geht es beispielsweise um die Schulhofgestaltung, um Pausenspiele, Regeln des Miteinanders, die Sauberkeit der Toiletten, etc.

Zu jeder Parlamentssitzung werden die Mitglieder über einen schriftlichen Aushang informiert und eingeladen. Ziel des Kinderparlaments ist es, wichtige Fragen zum Schulleben zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu finden. Zudem sollen die Kinder erfahren, dass sie gemeinsam etwas bewegen können und ihre Meinung der Schule wichtig ist.

Dauer: große Hofpause / ca. alle vier Wochen

 

Schulaufsicht

Die Schulaufsicht über die Grundschulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern in den 53 Kreisen und kreisfreien Städten. Schulamt für den Hochsauerlandkreis

 

Schulbücher

Zu Beginn jeden Schuljahres erhält jedes Kind leihweise Schulbücher. Diese Bücher sind Eigentum der Schule und sollen so lange wie möglich im Gebrauch bleiben, da sie ein enormer Kostenfaktor darstellen. Wie mit allen geliehenen Dingen ist sorgfältig damit umzugehen. Sie müssen eingebunden werden, es darf nicht hinein geschrieben oder gemalt werden.

 

Schulbuchbeschädigung

Jedes Kind erhält von der Schule leihweise Schulbücher. Diese sind Eigentum der Schule und sollen so lange wie möglich im Gebrauch bleiben, da sie ein enormer Kostenfaktor darstellen. Wie mit allen geliehenen Dingen ist sorgfältig damit umzugehen. Sie müssen eingebunden werden, es darf nicht hinein geschrieben oder gemalt werden. Bei Beschädigungen gilt laut Schulkonferenz folgende Staffelung:

Buch unbrauchbar ( Wasserschaden, Reinschreiben),

Bücher werden nicht mehr ausgeteilt, Kostenerstattung:

bei Erstbenutzung          100% des Neuanschaffungspreises

bei Zweitbenutzung         75% des Neuanschaffungspreises

bei Drittbenutzung           50% des Neuanschaffungspreises – mindestens 5,00€

Buch beschädigt (Risse in den Seiten, Eselsohren, Verschmutzung):

das Buch kann aber weiterhin eingesetzt werden,

Kostenerstattung:           50% des Neupreises

 

Schulbücher Eigenanteil

Laut Beschluss der Schulkonferenz sammeln wir in den Klassen vor den Sommerferien 25,00 € Eigenanteil für Schulbücher ein.

 

Schuleingangsphase

Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten.

In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern.

Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden.

Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4.

Die Kinder können in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Diese Unterrichtsorganisation legt die Schulkonferenz für mindestens vier Jahre fest. (§ 11Abs. 2Schulgesetz)

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das entscheidende Gremium der Schule und setzt sich aus drei von der Schulpflegschaft gewählten Elternvertretern und drei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrervertretern zusammen. Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter, er stimmt jedoch nur bei Stimmengleichheit mit ab. Die Schulkonferenz genehmigt alle etatmäßigen Ausgaben, entscheidet über einzuführende Lehr- und Lernmittel, über außerschulische Veranstaltungen und über alle Anträge der anderen Mitwirkungsorgane.

 

Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind stimmberechtigte Mitglieder der Schulpflegschaft, die Stellvertreter können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft vertritt alle Erziehungsberechtigten der Schule und deren Interessen. Sie wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Mitglieder der Schulkonferenz.

 

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern früher in die Grundschule aufgenommen werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

 

Schulregeln

Jeder soll sich an unserer Schule wohlfühlen.  Manchmal allerdings sind Einzelne nicht so besonders nett und vernünftig und dann ist es gut, wenn man ein paar Regeln hat.

Deshalb haben wir folgende Schulregeln festgelegt, an die sich jeder halten soll:

  1. Ich bin freundlich.

Ich helfe und bin höflich und rücksichtsvoll.

  1. Ich bin leise.

Im Schulgebäude gehe ich langsam und verhalte mich ruhig.

  1. Ich bin sorgsam.

Ich gehe vorsichtig mit allen Sachen um.

  1. Ich bin ehrlich.

Ich sage die Wahrheit und gebe Fehler zu.

  1. Ich strenge mich an.

Ich gebe mein Bestes und halte mich an unsere Regeln.

 

Verstoße ich gegen die Regeln, muss ich mit Folgen rechnen.

  • Du entschuldigst dich angemessen.
  • Du schreibst deine Gedanken zum Vorgang in ganzen Sätzen am Platz zum Nachdenken auf. Du kannst den Vorfall auch zeichnen oder malen.
  • Versäumte Lerninhalte musst du zu Hause nacharbeiten.
  • Bei Wiederholung oder schlimmen Verstößen kannst du zum Beispiel an einer schönen Veranstaltung nicht teilnehmen.
  • Nach mehreren Verstößen und schwierigen Vorfällen informieren wir deine Eltern.
  • Entstandene Schäden musst du ersetzen oder ihn wieder gut machen.

 

Schulunfälle

Die Kinder sind auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen durch die Unfallkasse NRW unfallversichert. Eltern sollten Unfälle ihrer Kinder, die sich auf dem Schulweg ereignen, umgehend unter Angabe des Ortes, der Uhrzeit, evtl. Zeugen, des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses der Schule mitteilen. Schäden, die die Kinder auf dem Schulweg (z. B. mit dem Fahrrad) verursachen, sind nur durch die private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert.

 

Schulweg

Ihr Kind sollte den Weg zur Schule gemeinsam in Laufgruppen gehen. Weisen Sie Ihr Kind auch auf besondere Gefahrenpunkte hin. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste!

Beginnen Sie schon vor dem Schulbeginn mit dem Schulwegtraining.

Bekleidungsstücke mit Signalfarben und Leuchtfarben am Ranzen machen den Schulanfänger für die anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar und erhöhen so seine Sicherheit.

Unsere Empfehlung: Schicken Sie Ihr Kind bis zur schulischen Radfahrausbildung nicht mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule!

Alle Gefahrenquellen können Sie und wir nicht beseitigen, deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind ist weniger gefährdet als ein überbehütetes.

 

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und legt Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse fest.

 

Schulgarten

Die Kinder der Klasse 2 bewirtschaften ab dem Frühjahr die Schulbeete. Sie sind für die Planung, Aussaat und Pflege der Beete zuständig. Nach den Sommerferien steht für die Kinder dann meist die Ernte und das Winterfestmachen der Beete an.

Auch die Betreuung nutzt im Nachmittagsbereich eigene Hochbeete zum Anpflanzen, Pflegen und Säubern.

 

Schulobst

Wir nehmen am EU- Schulobstprogramm teil. Zweimal die Woche werden wir vom Hofladen Greitemann mit frischem Obst und Gemüse beliefert, dass Kinder der Klasse 3 und 4 selbständig in ihren Klassen säubern, portionieren und verteilen. Bei den Klassen 1 und 2 unterstützen uns dankenswerterweise einige Eltern.

 

Schultasche

Kinder tragen gern alles mit sich. Nicht selten kommen sie mit einem Schultornister zum Unterricht, der so schwer ist, dass Haltungsschäden die Folge sein können. Das Gewicht des Schultornisters sollte deshalb 10 bis 12 Prozent des Körpergewichts nicht überschreiten. Darum sollte zum Beispiel ein Kind, das 25 kg wiegt, nicht mehr als 2,5 bis 3 kg tragen. Mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wird abgesprochen, welche Unterrichtsmaterialien in der Schule bleiben können und welche Materialien nur an bestimmten Tagen mitgebracht werden müssen.

 

Schulweg

Ihr Kind sollte den Weg zur Schule gemeinsam in Laufgruppen gehen. Weisen Sie Ihr Kind auch auf besondere Gefahrenpunkte hin. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste! Beginnen Sie schon vor dem Schulbeginn mit dem Schulwegtraining.  Bekleidungsstücke mit Signalfarben und Leuchtfarben am Ranzen machen den Schulanfänger für die anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar und erhöhen so seine Sicherheit.

Unsere Empfehlung: Schicken Sie Ihr Kind bis zur schulischen Radfahrausbildung nicht mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule! Alle Gefahrenquellen können Sie und wir nicht beseitigen, deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind ist weniger gefährdet als ein überbehütetes.

 

Schwimmunterricht

Zur Zeit findet im 3. und 4. Schuljahr bei uns der Schwimmunterricht im Lehrschwimmbecken in Hachen statt. Die Kinder benötigen dafür die Badehose bzw. einen Badeanzug, Duschzeug, zwei Handtücher und eine entsprechende Kopfbedeckung, da eine gründliche Durchtrocknung der Haare aus Zeit und Kapazitätsgründen nicht immer möglich ist. Kindern mit besonders langen Haaren empfehlen wir die Benutzung einer Bademütze.

 

Sportunterricht

Kinder wollen laufen, springen, klettern, spielen und stets aufs Neue ihre Geschicklichkeit und ihre Kräfte erproben. Der Sportunterricht knüpft an diesen ausgeprägten Bewegungsdrang und die Spielfreude der Kinder an. Schwerpunkte des Sportunterrichts sind die Entwicklung des Bewegungsvermögens und die Hinführung zum gemeinsamen Spiel. Dabei soll der Sportunterricht allen Kindern Freude machen.

Alle Kinder bewegen sich gerne im Wasser. Schwimmen zu können stärkt das Selbstwertgefühl, hat gesundheitsfördernde und unter Umständen sogar lebensrettende Bedeutung. Der Schulsport unterstützt die Kinder beim Entdecken der Bewegungsvielfalt im Wasser sowie beim Erlernen des Schwimmens, Tauchens und Springens.

 

Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung

Bei der Anmeldung zur Grundschule wird nochmals darauf geachtet, ob Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall ist, wird mit den Kindern, die bislang nicht am Delfin 4 Verfahren teilgenommen haben, ein vertiefender Sprachtest durchgeführt.

Hilfreich ist, wenn Eltern im Anmeldegespräch Informationen über Fördermaßnahmen, an denen das Kind bisher teilgenommen hat, an die Schulleitung weitergeben. Die zusätzliche Sprachförderung wird dort bis zur Einschulung weitergeführt.

Die Grundschule knüpft in der Schuleingangsphase an die Sprachförderung der Kindertagesstätte an und führt diese – integriert in den Unterrichtsalltag – fort.

 

Sprechtage

Elternsprechtage für alle Eltern finden 2mal im Jahr statt. Sie werden rechtzeitig informiert und gebeten, mit den Lehrer*innen Termine abzusprechen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um sofortige Nachricht.

 

Stundentafel

Für alle Schulen des Landes sind durch die so genannten Stundentafeln die einzelnen Fächer sowie die Stundenzahl für die verschiedenen Klassen festgelegt. Auf dieser Grundlage erstellt die Schule den Stundenplan.

Stundentafel Wochenstunden
Schuleingangsphase Klasse 3
25-26
Klasse 4
26-27
1.Jahr      2. Jahr
21-22      22-23
Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht 12 14 – 15 15 – 16
Kunst, Musik 3-4 4 4
Englisch (beginnend im 2. Halbjahr des 1. Schuljahres) 2 2 2
Religionslehre 2 2 2
Sport 3 3 3

 

Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann die Schule in begründeten Fällen geringfügig abweichen.

 

  • Stopp-Regel – Stopp heißt Stopp!

Die Stopp-Regel ist ein wichtiges Instrument, mit dessen Hilfe Kinder lernen sollen, auftretende Konflikte selber zu regeln, ohne dass ein Erwachsener sofort in die Situation eingreifen muss. Bei Beleidigungen, Wegnahme von fremdem Eigentum, Verfolgung, körperlicher Gewalt oder sonstigem unerwünschtem Verhalten kann jeder die Stopp-Regel anwenden.

So funktioniert die Stopp-Regel:

  • Bei unerwünschtem Verhalten eines anderen laut, deutlich STOPP sagen
  • Das betreffende Kind unterlässt sein Verhalten nicht, wird die Stopp-Regel ein zweites ggf. ein drittes Mal angewendet.
  • Wenn es auch danach zu keiner Verhaltensänderung kommt, geht das betreffende Kind zu einem Lehrer / Betreuer und schildert die Situation.
  • Reagiert ein Kind 3x nicht auf Stopp, folgt als zuvor vereinbarte Konsequenz: Das Kind muss für den Rest der Pause oder in der darauf folgenden Pause auf einem Stuhl unter der Pausenhalle sitzen. Das grenzüberschreitende Kind muss sich darüber hinaus immer für sein Verhalten entschuldigen.

Die Kinder lernen durch die Anwendung der Stopp-Regel nicht nur ihre Konflikte selbständiger und gewaltfreier zu lösen, sie können so auch ihre Grenzen deutlich zum Ausdruck bringen. Sie lernen Nein zu sagen und zu artikulieren, was sie stört.

 

 

Teilnahme am Unterricht

Die Teilnahme am Unterricht ist durch das Schulpflichtgesetz geregelt. Somit besteht die Verpflichtung, an allen Veranstaltungen, die als schulische deklariert sind (Klassenfahrten, Wanderungen etc.), teilzunehmen. Ist aufgrund von Krankheiten etc. die Teilnahme nicht möglich, muss die Schule verständigt werden.

 

Telefonkette

Jede Klassenlehrkraft legt eine Telefonkette an, damit wichtige Nachrichten auch außerhalb der Schulzeit schnell verbreitet werden können. Geben Sie bitte Ihr Einverständnis, dass auch Ihre Rufnummer in die Liste aufgenommen werden kann.

 

Terminplan

Zu Beginn des 1. und 2. Schulhalbjahres erhalten die Eltern und Kinder eine Übersicht mit allen Terminen, Aktionen, Veranstaltungen, die in dem entsprechenden Schulhalbjahr an unserer Schule stattfinden. Auf der Homepage können alle Termine – insbesondere Terminänderungen oder zusätzliche Termine -nachgelesen werden.

 

Turnhalle

Für den Sportunterricht in der Turnhalle benötigt Ihr Kind Turnzeug und Turnschuhe mit heller Sohle.

 

Übergänge

Um Kindern den Übergang von einer gewohnten in eine fremde Umgebung zu erleichtern, arbeiten wir sowohl mit den KITAs als auch mit den weiterführenden Schulen zusammen.

Die Kindergartenkinder erhalten im letzten Kindergartenjahr Gelegenheit, auf vielfältige Weise im Vorhinein ihre zukünftige Schule kennen zu lernen und sie bekommen Paten (Drittklässler), die ihnen in den ersten Wochen in der neuen Umgebung helfen.

Weiterführende Schulen: Die Viertklässler besuchen die weiterführenden Schulen. Die Lehrer*innen nehmen im 2. Halbjahr der Klasse 4 an Kooperationskonferenzen teil. Gegenseitige Hospitationen sind geplant. Ziel der Maßnahmen ist es, bei den Kindern Ängste und den Übergang betreffend abzubauen. Im November findet eine Informationsveranstaltung zum Thema „Übergänge“ statt.

Im Schulgesetz heißt es: Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.

 

Umzug

Wenn sich Ihre Anschrift oder Telefonnummer ändert, dann teilen Sie das bitte umgehend im Büro und der Klassenleitung mit!

 

Unfälle

Bei allen schulischen Veranstaltungen sowie auf dem Hin- und Rückweg (direkter Weg) sind die Kinder versichert.

Bei Schulunfällen wird von Seiten der Schule umgehend versucht, die Eltern zu informieren, damit sie das Kind zum Arzt bzw. ins Krankenhaus begleiten können. Sind die Eltern nicht erreichbar, übernimmt meist eine Lehrperson die Begleitung. Es ist notwendig, der Schule eine Telefonnummer für den Notfall anzugeben, damit die Eltern oder andere Angehörige informiert werden können. Diese Telefonnummern sollten stets auf dem aktuellsten Stand sein!

Das Sekretariat der Schule füllt einen Unfallmeldebogen für die Unfallversicherungskasse aus. Diese übernimmt die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse. Um die zeitliche Abrechnung zu verkürzen, ist es hilfreich am Tage nach dem Unfall das Sekretariat zu informieren über

  1. a) den zuerst behandelnden/weiterbehandelnden Arzt
  2. b) die Art der Verletzung/Diagnose.

Für den Unfallbericht benötigt die Schule folgende Informationen:

Wann ist es passiert?

Wo ist es passiert?

Was ist verletzt?

Wie ist es passiert?

Hat das Kind den Besuch der Schule unterbrochen?

Hat das Kind den Unterricht wieder besucht?

Wer war der behandelnde Arzt (Krankenhaus)?

 

Unfall mit Brillenschaden

Brillenschäden werden von der Unfallkasse NRW erstattet, sofern die Brille während des Aufenthaltes in der Schule „getragen“ wurde.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

Unfallanzeige (erstellt die Schule)

Rechnung (Kopie) der „alten“ Brille

Rechnung (Reparaturrechnung) oder Kostenvoranschlag der „neuen“ Brille (Original)

Bankverbindung der Eltern

 

Unterrichtsausfall

kommt schon einmal vor. Dann können sich die Unterrichtszeiten ändern. Die Eltern werden spätestens einen Tag vor der Änderung verständigt. Sollte der Ausfall erst morgens bekannt werden, bleiben dennoch alle Kinder während der üblichen Unterrichtszeiten in der Schule, es sei denn, wir können die Eltern telefonisch erreichen und Absprachen treffen. Betreuung findet statt.

 

Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag zu diesen Zeiten statt:

  1. Stunde: 7:45 bis 8:30 Uhr
  2. Stunde: 8:30 bis 9:15 Uhr

Frühstücks- und Hofpause

  1. Stunde: 9:40 bis 10:25 Uhr
  2. Stunde: 10:30 bis 11:15 Uhr

Hofpause

  1. Stunde: 11:30 bis 12:15 Uhr
  2. Stunde: 12:20 bis 13:05 Uhr

 

Die Kinder dürfen ab 7:25 Uhr in ihre Klasse gehen oder bis zum Unter­richtsbeginn auf dem Schulhof bleiben. In beiden Fällen ist eine Aufsicht gewährleistet.

 

Vergleichsarbeiten (VERA)

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im zweiten Halbjahr der Klasse 3 an zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) teil. Diese Vergleichsarbeiten – kurz VERA genannt – werden in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Lernstandserhebungen überprüfen Standards und ermitteln, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreichen. Sie sind vorrangig zur Einschätzung von Lerngruppen entwickelt, ermöglichen aber auch eine Information über den erreichten Lernstand einzelner Kinder. Sie zeigen, welche Stärken und Schwächen die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Bereichen eines Faches haben und geben den Lehrkräften wertvolle Hinweise für den Lern- und Förderbedarf der Kinder.

 

Verkehrserziehung

Mit dem Schuleintritt nehmen die Kinder auch aktiv am Verkehr teil: zu Fuß, mit dem Roller, dem Fahrrad oder auf Inlinern. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Unterricht fördert deshalb das Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen der Kinder. Zudem wird ein situationsbezogenes und vorausschauendes Verhalten trainiert: Übungsmöglichkeiten bieten hier zum Beispiel das Schulweg- und Radfahrtraining (Klasse 4). Die Schule arbeitet eng mit den Eltern und der Polizei zusammen.

 

Versetzung

In der Grundschule gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Die Übergänge in die Klassen 3 und 4 beruhen dagegen auf einer Versetzung. Ein Kind wird versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

 

Versicherung

Alle Schulkinder sind auf dem direkten Weg zwischen Schule und Wohnung, in der Schule und bei Schulveranstaltungen über die Unfallkasse NRW versichert. Unfälle auf dem Schulweg müssen der Schule gemeldet werden, da der Unfall binnen 3 Tage über die Schule der Unfallkasse gemeldet werden muss.

Vertretung

Es kann vorkommen, dass die Klassen- oder FachlehrerIn nicht die laut Stundenplan vorgegebenen Stunden halten kann. Hierfür gibt es einen Vertretungsplan, der gewährleistet, dass Ihr Kind in diesen Stunden trotzdem unterrichtet wird. Dies kann im Klassenverband durch einen andere LehrerIn geschehen oder durch das Aufteilen auf andere Klassen. Nicht vertreten werden Arbeitsgemeinschaften und Zusatzangebote.

 

Wandertag

Klassen- und Schulfeste, Wandertage und Klassenfahrten sind verpflichtende Schulveranstaltungen.  Wir benötigen bei Wandertagen zum Teil die Unterstützung bzw. Teilnahme von Eltern, damit diese mit genügend Betreuung stattfinden können.

 

Wochenplan

Die Arbeit mit einem Wochenplan, der für jedes Kind individuell vorbereitet wird, bereits im 1. Schulbesuchsjahr. Dabei lernen die Kinder frühzeitig, selbstständig zu arbeiten, sich Wissen anzueignen und ihre vorhandene Zeit sinnvoll einzuteilen. Grundlage für diese Wochenpläne bildet vorrangig der jeweilige Leistungsstand des Kindes.

 

Zahnuntersuchung

Einmal im Schuljahr besucht die Zahnärztin vom Gesundheitsamt die Schule und untersucht die Zähne der Kinder. Darüber hinaus informiert sie die Kinder über richtige Zahnpflege und übt das Putzen der Zähne. Hält die Zahnärztin eine Behandlung für notwendig, so wird Ihnen dieses schriftlich mitgeteilt.

 

Zeugnisse

Seit dem Schuljahr 2018/19 erhalten die Kinder zum Halbjahr bzw. Schuljahresende kompetenzorientierte Zeugnisse.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 erhalten erstmals zum Schuljahresende, die Jahrgangsstufe 3 zum Halbjahr ein kompetenzorientiertes Rasterzeugnis.

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer werden die verbindlichen Kompetenzerwartungen benannt, die festlegen, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden.

Die Beschlüsse der Schulkonferenz zur Notengebung bleiben davon unberührt. Es gilt nach wie vor die Regelung:

  • Schuleingangsphase (Jahrgang 1) Rasterzeugnisse ohne Noten am Ende des Schuljahres.
  • Schuleingangsphase (Jahrgang 2) Rasterzeugnisse mit Noten am Ende des Schuljahres.
  • Jahrgang 3 mit Noten und Kompetenzraster; Zeugnisse im Halbjahr und am Ende  des Schuljahres.
  • Jahrgang 4 – Ende 1. Halbjahr Noten und eine begründete Empfehlung auf der Basis der kompetenzorientierten Bereiche für die weiterführenden Schulen; am Ende des Schuljahres nur noch Noten.

Die Leistungsbeschreibung und die Note orientieren sich an den Kompetenzerwartungen und an dem, was ein Kind erreicht hat. Im Fokus der Rückmeldung steht das, was das Kind bereits kann und nicht, was es noch nicht kann.

Die Beschreibung der Kompetenzen sowie die Zensur spiegeln die Gesamtleistung des Kindes wieder. Diese wird während der ganzen Grundschulzeit in erster Linie durch kontinuierliche kriteriengeleitete Beobachtung sowie ab Klasse 3 zusätzlich durch schriftliche Übungen und Klassenarbeiten, die bewertet und benotet werden, ermittelt.

Gemeinsam mit den schulischen Gremien Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und Schulkonferenz haben wir die Möglichkeiten zur Verbesserung der Zeugnisse erörtert. Das Kollegium erarbeitete in vielen Sitzungen neue kompetenzorientierte Rasterzeugnisse auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne des Landes NRW.

Hervorragende Leistungen sind ebenso wie Fördernotwendigkeiten für alle Beteiligten deutlich ablesbar. Die einzelnen Beurteilungskriterien bzw. Beurteilungskategorien der einzelnen Jahrgangsstufen und Fächer sind gemeinsam festgelegt worden. Es wird somit deutlich erkennbar, welche Aspekte für die einzelnen Fächer der jeweiligen Jahrgangsstufe für die Beurteilung bzw. Benotung der Leistungen relevant sind.

Das Zeugnisformular unterteilt sich in zwei wesentliche Bereiche:

Im ersten Bereich finden Sie die Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten ohne Noten. Je weiter links ein Kreuz steht, umso besser wird der jeweilige Beurteilungsbereich bewertet.
Im zweiten Bereich finden Sie die Hinweise zu den einzelnen Fächern (ab Klasse 2 mit Noten).

Notenbildung in den Fächern:

  1. Da die obere Skalierung in vier Bereiche (stets, überwiegend, teilweise, selten) unterteilt wurde, ist sie nicht mit Noten gleichzusetzen. Das ist bewusst so gewollt. Es handelt sich um Bereiche, so dass es bei der Endnote zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, obwohl die Kreuze gleich gesetzt wurden.
  2. Zudem ist zu beachten, dass die Gewichtung von Teilbereichen innerhalb eines Faches unterschiedlich sein kann.
  3. In jedem Unterrichtsfach bilden alle mündlichen, praktischen und schriftlichen Beiträge, die die Kinder erbringen, die Beurteilungsgrundlage. Dabei werden aber nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet.

Eine Weiterarbeit zur Verbesserung der kompetenzorientierten Rasterzeugnisse ist für das kommende Schuljahr geplant, da wir uns in einem Entwicklungsprozess befinden.

 

Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule

Kinder lernen von Beginn ihres Lebens an. Eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung, die die natürliche Lernbegeisterung der Kinder aufgreift und unterstützt, ist maßgeblich für ihren späteren Bildungsweg und schließlich für ihren beruflichen Erfolg. Deshalb wird die individuelle Förderung, die die Kinder im Kindergarten erfahren, in der Grundschule weitergeführt.

An der Nahtstelle zwischen Kindergarten und Grundschule bilden die Bildungsgrundsätze ?Mehr Chancen durch Bildung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen? einen inhaltlichen Rahmen. Diese Bildungsgrundsätze befinden sich zurzeit in der Erprobung. Im Zentrum der Bildungsgrundsätze steht die Frage, wie es bereits in den frühen Lebensjahren gelingen kann, Kinder individuell so zu fördern, dass ihnen der Zugang zu Bildung offen steht ? unabhängig von der Herkunft und dem Bildungshintergrund der Eltern.

Die Grundsätze sollen beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Kindergarten- und Grundschulbereich weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit der Beschäftigten in diesem Bereich im Sinne einer kontinuierlichen Bildungsbiografie.