2022-02-28 Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

  • Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel).
  • Auch die Pflicht zur (häuslichen) Durchführung von wöchentlich drei Antigen-Selbsttests für Lehrkräfte sowie weitere Beschäftigte, die immunisiert sind, fällt damit weg. Unberührt davon bleibt die im Bundes-Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung aller nicht immunisierten Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten, an Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder alternativ den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Änderung des Testverfahrens an Grundschulen

  • Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.
  • Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren. Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Diesen Vordruck erhalten Sie in der nächsten Woche über die Klassenlehrerin.
  • Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

Durch das Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken ist ein wirksamer Basisschutz weiterhin gewährleistet.

Das Schaubild zeigt kurz noch einmal die aktuellen Quarantäneregelungen: Download

Weitere Informationen dazu können Sie unter den folgenden Links nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/veraendertes-testverfahren-ab-dem-28-februar-2022

https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220204_infoblatt_schule_isolierung_quarantaene.pdf