20.02.2021 Coronabetreuungsverordnung

Am Freitagabend, 19.02.2021 wurde die neue Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung.pdf

Damit verbunden sind Änderungen, die das Tragen von Masken angeht.

Ab Montag, 22.02.2021 gilt:

  • Es gilt eine Maskenpflicht in der Schule. Die Maskenpflicht gilt auf dem Schulhof, auf den Fluren, im Klassenraum und auch am Sitzplatz.
  • Die Kinder sollten eine medizinische Maske tragen. Das kann eine OP-Maske (meistens blau-weiß) sein. Sollte die medizinische Maske nicht passen, so kann auch eine Alltagsmaske getragen werden.
  • Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind auch Ersatzmasken mitzugeben.
  • Nur während der Frühstückspause bzw. der Essenspause in der Betreuung darf auf dem Sitzplatz die Maske abgenommen werden.