Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021

Auszüge aus der Schulmail vom 21.12.2020

Aufgrund des binnen kürzester Zeit wieder sehr deutlich ansteigenden Infektionsgeschehens hat die Landesregierung Ende der vergangenen Woche weitergehende und umfassende Maßnahmen für die Zeit bis zum 10. Januar 2021 auch für den Schulbereich getroffen.

Wir alle hoffen, dass die Infektionszahlen durch die derzeitigen strengen Maßnahmen in allen Lebensbereichen spürbar reduziert werden können. Ob wir allerdings schon ab dem 11. Januar 2021 wieder landesweit in den Modus eines angepassten Schulbetriebs mit möglichst viel Präsenzunterricht zurückkehren können, muss sich Anfang Januar 2021 im Lichte des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens erweisen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, am 5. Januar 2021 über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Landesregierung wird auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 ausgestaltet werden wird.

Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht:

Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb:

Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots:

In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen. Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen (vgl. dazu die Anlage: Abschlussklassen) bleiben davon ausgenommen. Zudem können weitergehende Pflichten zum Tragen einer Alltagsmaske für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Klassen 3 und 4 während des Unterrichts sowie zu Zeiten des Offenen Ganztags vorgesehen oder der Sportunterricht eingeschränkt werden. Diese Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für Schule und Bildung wird beteiligt.

Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb:

Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 – wo immer möglich – sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen vorgesehen werden. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung.

Die Schulmail ist hier zu finden: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/21122020-informationen-zum-schulbetrieb-ab

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.

Wenn sie Bedarf an einer Notbetreuung für den 7. und 8. Januar haben, teilen Sie uns dies bitte bis Sonntag, 03.01.2020 schriftlich mit. Das Antragsformular finden Sie im Bereich Service – Downloads- Antragsformular Notbetreuung.