Schulministerin Gebauer informierte über den Schulbetrieb ab dem 11.01.2021, nachzulesen unter folgenden Links:
https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-auch-unsere-schulen-muessen-einen-beitrag-zur
https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021
Für die Grundschulen gelten folgende Bestimmungen:
- Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
- Es findet nur Distanzunterricht statt.
- Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
- Eine Notbetreuung in der Schule findet statt. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt. Bitten teilen Sie uns Ihren Bedarf bis Sonntag, 10.01.2021 schriftlich mit. – Anmeldeformular Notbetreuung
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- Es werden keine Klassenarbeiten in dieser Zeit geschrieben.
- Die Verkehrsgesellschaften fahren nach dem Ferienplan.