Stand 24.04.2020 Notbetreuung

Erweiterung der Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung

Aufgrund der entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung mit Wirkung vom 23.04.2020 um weitere Bedarfsgruppen ergänzt, siehe Downloadbereich.

Berufsgruppen: Download

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  • Wochenendbetreuung:

Mit dem Ende der 17. Kalenderwoche (26.04.2020) endet die Wochenendbetreuung im Rahmen der Notbetreuung.

  • Betreuung in den Ferien und an Feiertagen:

Die Notbetreuung in Ferienzeiten endet zunächst mit Ende der Osterferien. An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls bis auf Weiteres keine Notbetreuung statt.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 04.05.2020.