Erweiterung der Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung
Aufgrund der entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung mit Wirkung vom 23.04.2020 um weitere Bedarfsgruppen ergänzt, siehe Downloadbereich.
Berufsgruppen: Download
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- Wochenendbetreuung:
Mit dem Ende der 17. Kalenderwoche (26.04.2020) endet die Wochenendbetreuung im Rahmen der Notbetreuung.
- Betreuung in den Ferien und an Feiertagen:
Die Notbetreuung in Ferienzeiten endet zunächst mit Ende der Osterferien. An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls bis auf Weiteres keine Notbetreuung statt.
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 04.05.2020.