Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“

Nach den Weihnachtsferien werden die Kinder an den Testtagen wie gewohnt den Pooltest durchführen. Zusätzlich machen die Kinder dann noch einen Einzel-Lolli-Test, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Dieser Einzel-Lolli-Test muss mit dem Namen des Kindes versehen werden, um ihn dem jeweiligen Kind zuordnen zu können und wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.

Im Konkreten bedeutet die Änderung:

Schritt 1: Pooltestung am Testtag

  • Negative Pool-Testung: Ein negativer Pool-Test bedeutet, kein Kind aus der Klasse hat Corona. Sie erhalten keine Rückmeldung vom Labor. Ihr Kind geht in die Schule.
  • Positive Pool-Testung: Ein positiver Pool-Test bedeutet, mindestens ein Kind aus der Klasse hat Corona. Nun prüft das Labor die „Rückstellproben“ der Kinder. Sie als Eltern brauchen nun keinen Test mehr zu Hause durchführen und der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe

Das Labor schickt Ihnen um 06:00 Uhr morgens eine E-Mail oder eine SMS mit dem Testergebnis Ihres Kindes.

  • Die Rückstellprobe ist negativ: Eine negative „Rückstellprobe“ Ihres Kindes bedeutet, Ihr Kind hat kein Corona und es kann noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen.
  • Die Rückstellprobe ist positiv: Eine positive „Rückstellprobe“ heißt, Ihr Kind hat Corona. Es darf nicht in die Schule gehen und muss zu Hause in Quarantäne bleiben.

Für die „Rückstellprobe“ benötigt das Labor folgende Informationen zu Ihrem Kind:

Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes, sowie Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail). Diese Informationen gibt die Schule an die Labore weiter. Dies ist die sogenannte „Registrierung“, die bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt werden soll.