Maskenpflicht – Infektion

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schüler*innen aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.

Konkret bedeutet dies:

  • ab 2. November 2021 besteht für die Schüler*innen keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Kinder im Klassenraum auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung, wenn die Kinder an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schüler*innen nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schüler*innen in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.

Weitere Informationen können Sie unter dem folgenden Link nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/28102021-verzicht-auf-die-maskenpflicht-am-sitzplatz-ab-dem-2-november-2021