nach den Herbstferien: Testungen und Maskenpflicht

Am ersten Schultag nach den Herbstferien werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schüler*innen durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schüler*innen sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).

Die Landesregierung NRW beabsichtigt ab dem 2.11.21, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen abzuschaffen. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im Schulgebäude auf den Verkehrsflächen. Weitere Information dazu folgen in der Woche nach den Herbstferien.