Kategorie: Allgemein
Verkehrszauberer Robert
Dank der großzügigen Unterstützung der Volksbanken im HSK durften sich die Klassen 1a und 1b in dieser Woche über den Besuch des Verkehrszauberers Robert Marteau freuen.
Wie überquere ich die Straße an einer Ampel? Wie verhalte ich mich am Zebrastreifen? Wo sitze ich in Auto am sichersten? Fragen wie diese beantwortete der Verkehrszauberer in diesem Schauspiel auf zauberhafte und lustige Art und Weise, indem er die Kinder immer wieder aktiv mit einbezog und so wichtige Verhaltensweisen im Straßenverkehr vermittelte. Vielen Dank dafür!
Einschulung 2022
Der Einschulungstag ist schon etwas besonderes und zum Teil mit Aufregung und Anspannung aber sicherlich auch Vorfreude verbunden. Endlich geht es los mit der Schule.
In diesem Schuljahr starteten bei uns 39 Kinder in zwei Eingangsklassen ihre Schulzeit.
1a mit der Klassenlehrerin Frau Clute-Simon
1b mit der Klassenlehrerin Frau Haake
Abschied Klasse 4
Mit dem Theaterstück „Wir machen den Abflug“ verabschiedeten sich die Kinder der Klasse 4 von der Schulgemeinde.
Die Grunschule ist geschafft und der Blick aller Kinder richtete sich nach vorn, um zu sehen, was sie als nächstes erwartet. Wo soll es hingehen? Wo kann man was erleben? Wo kann man seine Talente am ehesten einsetzen? Um Antworten auf all diese Fragen zu finden befragen sie Prof. Dr. Überall, den ein kluger und weitgereister Mann ist.
Zum Abschluss folgte das Lied: Wir entdecken jetzt die Welt, es geht los. Hurra!
Als Erinnerung erhielten die Kinder die druckfrische Abschlusszeitung mit vielen Erinnerungen aus den Grundschuljahren.
Musiktheaterstück „Motte will Meer“
Am letzten Tag vor den Osterferien konnten die Kinder sich über ein besonderes Highlight freuen.
Das Achja-Theater kam zu uns in die Schule und führte das ökologische Musiktheaterstück „Motte will Meer“ auf. Es gab keine Minute, in der die Kinder nicht voll dabei waren. Eine Stunde lang folgten sie gebannt dem kunterbunten Geschehen auf der Bühne, interagierten auf das Köstlichste mit den beiden großartigen Akteuren.
Ermöglicht wurde uns diese Aufführung durch die finanzielle Unterstützung des Landes NRW im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“.
2022-03-20 aktuelle Coronabestimmungen
Nach dem im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:
1. Maskenpflicht in den Schulen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.
2. Fortsetzung schulischer Testungen
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.
Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.