2022-01-15 Isolation und Quarantäne wegen Corona

Diese Regeln gelten jetzt:

Infizierte müssen sich, sobald sie ein positives Testergebnis haben, für zehn volle Tage in Isolierung begeben. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung.

Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.

Kontaktpersonen, die mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls in Quarantäne. Diese dauert ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch die Quarantäne kann durch einen offiziellen negativen Schnell- oder PCR-Test auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit so sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Treten während der Quarantäne jedoch Symptome auf, muss sofort ein PCR-Test durchgeführt werden.

Kontaktpersonen, die nicht mit den Infizierten in einem Haushalt leben, sondern beispielsweise beim Besuch eines Restaurants oder beim Sport Kontakt zu einem Infizierten hatten müssen nicht automatisch in Quarantäne. Sie müssen sich erst in Quarantäne begeben, wenn das Gesundheitsamt diese ausdrücklich angeordnet hat. Ist das der Fall, gelten die gleichen Regeln wie bei Infizierten und Kontaktpersonen, die im selben Haushalt mit einer infizierten Person leben.

Diese Personen müssen nicht in Quarantäne:

  • Kontaktpersonen mit einer Auffrischungsimpfung, also Menschen, die insgesamt drei Impfungen bekommen haben
  • Geimpfte Genesene, also Personen, die vollständig geimpft sind und eine Durchbruchsinfektion hatten. Oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung.
  • Personen, die zweimal geimpft wurden. Diese Regelung greift aber erst ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und nur bis zum 90. Tag nach der Impfung.
  • Genesene. Die Ausnahmeregelung gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
Aufgrund der starken Zunahme der Infektionen mit dem Corona-Virus ist das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises nicht mehr in der Lage, eine zeitnahe Kontaktpersonennachverfolgung und Quarantäneanordnung vorzunehmen.