Lolli Tests

Die Lolli-Tests werden die bisher verwendeten Selbsttests ablösen. Eine erste Pooltestung ist für Montag, 10.05.2021 geplant. D.h. wir starten zunächst in unserer Notbetreuung. Die Kinder werden als Gruppe getestet.

Diese Lolli-Tests sind für die Kinder einfach zu handhaben und als PCR-Tests präziser als die derzeit eingesetzten Selbsttests. Es handelt sich dabei um sogenannte Pool-Tests, d.h. mit dem Test wird untersucht, ob jemand in der Gruppe angesteckt ist. Der Test prüft nicht, ob ein bestimmtes Kind angesteckt ist. Dieser Ablauf der Testungen ist durch das Ministerium für Schule und Bildung geplant und für die Schulen vorgegeben:

Ablauf Lolli – Test:

  • An den festgelegten Präsenztagen (Gruppe A oder B) kommt Ihr Kind wie gewohnt zur Schule. Bitte beachten Sie die Neueinteilung der Präsenztage (vgl. Elternbrief 27.04.2021).
  • In der ersten Unterrichtsstunde führt die Lehrerin mit Ihrem Kind einen Lolli-Selbsttest durch. Dazu nimmt ihr Kind ein Teststäbchen und lutscht 30 Sekunden daran.
  • Die Teststäbchen aller Kinder einer Lerngruppe werden anschließend in ein größeres Röhrchen gesteckt. Dieses Röhrchen wird am gleichen Morgen von einem Transportunternehmen abgeholt und in ein Labor gebracht.
  • Die Schulleitung erhält von dort bis spätestens zum nächsten Morgen 6 Uhr eine Nachricht, sollte es ein positives Testergebnis in ihrer Lerngruppe geben. Wenn Sie von uns morgens keine Nachricht erhalten, ist der Pool insgesamt negativ.
  • Sollte das Ergebnis der Lerngruppe positiv sein, ist bei allen Kindern der Lerngruppe eine Einzeltestung am darauffolgenden Tag zu Hause nötig. Die erforderlichen Testmaterialien werden den Kindern im Vorfeld durch die Schule mitgegeben! Dieser Einzeltest muss dann von einem Erziehungsberechtigten des Kindes bis 9.00 Uhr morgens wieder zur Schule gebracht werden. Die Schüler*innen, die einem positiven Pool angehören, gelten als sogenannte „Corona-Verdachtsfälle“. Die Eltern nehmen sie in häusliche Isolation. Das Labor überprüft dann im Anschluss die Einzeltests und informiert Sie als Eltern sowie das Gesundheitsamt über das Ergebnis. Bei einer Positivtestung müssen die Auflagen der zuständigen Behörde befolgt werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ohne Nachweis des negativen Tests nicht möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

https://www.unfallkasse-nrw.de/service/nachrichten/anwendung-von-pcr-lolli-tests-1673.html