Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021

Laut Schulministerium muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen weiterhin als Distanzunterricht erteilt.

Der Distanzunterricht findet an unserer Schule zunächst bis Donnerstag, 11.02.2021 statt.  Der 12.02.2021 und 15.02.2021 (Rosenmontag) bleiben als bewegliche Ferientage bestehen.

Falls Sie ab dem 01.02.2021 Bedarf für die Notbetreuung haben, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt uns für die Notbetreuung noch kein offizielles Formular vom Ministerium für Schule und Bildung vor. 
SSobald ein Formular vorliegt, können Sie dies nachreichen.

Bescheinigung für die Krankenversicherung bzgl. der Betreuungstage bis zum 12.02.2021 können wir bei Bedarf ausstellen und Ihnen zukommen lassen.

Halbjahreszeugnisse für die Klassen 3 und 4

Die Klassen 3 und 4 erhalten in diesem Schuljahr ihre Halbjahreszeugnisse auf dem Postweg, um die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung und der Coronaschutzverordnung einzuhalten.

Bei Gesprächsbedarf zu den Zeugnissen nehmen die Eltern Kontakt zu den Klassenlehrkräften auf.

Die Klassen 1 und 2 erhalten keine Halbjahreszeugnisse.

Folgende Unterlagen benötigen wir bis zum 05.02.2021 ausgefüllt / unterschrieben zurück:

Klasse 3 und Klasse 4:

  • Kopie Halbjahreszeugnis                               (unterschrieben)
  • Kopie Förderempfehlung                               (unterschrieben)

zusätzlich Klasse 4 für die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen:

  • Fahrkartenantrag                                              (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Anmeldung zur weiterführenden Schule      (ausgefüllt und unterschrieben)

Die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen leiten wir komplett an die entsprechenden Schulen weiter.

Bildungshügel informiert Eltern virtuell

Drei Schulen stellen sich vor

Sundern Der Bildungshügel in Sundern zieht auch in den derzeitigen Pandemie-Zeiten an einem Strang und stellt sich an einem Tag gemeinsam vor. Diesmal virtuell, um die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten und dennoch dem Anspruch auf mehr Information für alle erfüllen zu können.

Neben dem Städtischen Gymnasium Sundern laden auch die Gemeinschafts-Hauptschule und die Realschule Sundern ab Freitag, 22. Januar, ganz herzlich alle Interessierten Schüler und Eltern zu einem virtuellen Tag der offenen Tür in ihre Schulen ein.

„Wir freuen uns, wenn Sie diese Chance nutzen und hoffen, Ihnen einen guten Einblick in unser Schul-Leben geben zu können“, sagen die Schulleiter Renate Hackmann (Realschule), Klaus Nachtwey (Hauptschule) und Martin Barthel (Gymnasium).

Informationen zum Rundgang durch die Schulen finden Interessierte auf den Internetseiten der jeweiligen Schule: www.gymnasium-sundern.net , www.realschule-sundern.de und www.hauptschule-sundern.de

Lernen auf Distanz ab Montag, 11.01.2021

In den kommenden drei Wochen werden laut unserem Konzept zum „Lernen auf Distanz“ die Kinder Wochenpläne mit täglich zu erledigenden Aufgaben von den Klassenlehrerinnen erhalten.

Bereitstellung der Wochenpläne:

Die Wochenpläne werden jeweils am Sonntagabend über SchoolFox bereitgestellt. Wenn Sie Probleme beim Ausdrucken der Arbeitsblätter haben, melden Sie sich bitte bis Sonntagabend über Schoolfox. Das Material können Sie dann montags in der Zeit von 7:30 Uhr – 12:00 Uhr im Foyer der Schule abholen.

Kommunikation über Schoolfox:

Um alle Informationen an einem Ort zu haben und um leichter den Überblick zu behalten, wird die komplette Kommunikation von nun an nur noch über SchoolFox laufen. Sehr hilfreich ist es auch, wenn Sie den Erhalt von Mitteilungen nach dem Lesen direkt bestätigen. Scheuen Sie sich auch nicht, die Klassenlehrerin ihrer Kinder oder die Fachlehrerinnen bei Fragen oder Anregungen zu kontaktieren. Sollten Sie noch keinen Zugang zu SchoolFox haben, kontaktieren Sie die Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Wichtige Informationen werden wie gewohnt auf der Homepage veröffentlicht.

Wir alle hätten uns nichts sehnlicher gewünscht, als die Kinder am Montag wieder in der Schule zu begrüßen. Leider ist dies aufgrund der Infektionslage jedoch noch nicht möglich. Wir sind aber davon überzeugt, dass es uns in den kommenden drei Wochen gelingen wird, durch die Wochenpläne und unseren SchoolFox-Messenger den Kindern einen Distanzunterricht anzubieten, der ihnen eine gute Lernentwicklung ermöglicht. Wir danken Ihnen schon jetzt, dass Sie ihre Kinder so gut es Ihnen möglich ist unterstützen werden.

06.01.2021 Ministerin Gebauer: Auch unsere Schulen müssen einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten

Schulministerin Gebauer informierte über den Schulbetrieb ab dem 11.01.2021, nachzulesen unter folgenden Links:

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021

Auszüge aus der Schulmail vom 21.12.2020

Aufgrund des binnen kürzester Zeit wieder sehr deutlich ansteigenden Infektionsgeschehens hat die Landesregierung Ende der vergangenen Woche weitergehende und umfassende Maßnahmen für die Zeit bis zum 10. Januar 2021 auch für den Schulbereich getroffen.

Wir alle hoffen, dass die Infektionszahlen durch die derzeitigen strengen Maßnahmen in allen Lebensbereichen spürbar reduziert werden können. Ob wir allerdings schon ab dem 11. Januar 2021 wieder landesweit in den Modus eines angepassten Schulbetriebs mit möglichst viel Präsenzunterricht zurückkehren können, muss sich Anfang Januar 2021 im Lichte des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens erweisen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, am 5. Januar 2021 über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Landesregierung wird auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 ausgestaltet werden wird.

Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht:

Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb:

Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots:

In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen. Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen (vgl. dazu die Anlage: Abschlussklassen) bleiben davon ausgenommen. Zudem können weitergehende Pflichten zum Tragen einer Alltagsmaske für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Klassen 3 und 4 während des Unterrichts sowie zu Zeiten des Offenen Ganztags vorgesehen oder der Sportunterricht eingeschränkt werden. Diese Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für Schule und Bildung wird beteiligt.

Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb:

Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 – wo immer möglich – sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen vorgesehen werden. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung.

Die Schulmail ist hier zu finden: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/21122020-informationen-zum-schulbetrieb-ab

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.

Wenn sie Bedarf an einer Notbetreuung für den 7. und 8. Januar haben, teilen Sie uns dies bitte bis Sonntag, 03.01.2020 schriftlich mit. Das Antragsformular finden Sie im Bereich Service – Downloads- Antragsformular Notbetreuung.

 

Weihnachtsgruß 2020

Das Kollegium und die Mitarbeiter der Sebastianschule Stockum wünschen allen Kindern und Eltern ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Ferien und vor allem Gesundheit.

Dieses Jahr hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Jetzt heißt es innehalten und auf eine Besserung im neuen Jahr 2021 hoffen. Bitte bleiben Sie gesund.

Präsenzpflicht ab Montag, 14.12.2020

Aktualisierung – Montag, 14.12.2020

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:

  • Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.

Informationen aus dem Schulministerium von Freitag, 11.12.2020

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Wenn Sie Ihr Kind am Montag nicht in die Schule schicken, können sie die notwendigen Unterrichtsmaterialien (Schulbücher, Arbeitshefte, …) von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Pausenhalle abholen.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Wenn sie Bedarf an einer Notbetreuung für den 7. und 8. Januar haben, teilen Sie uns dies bitte bis Sonntag, 03.01.2020 schriftlich mit. Das Antragsformular finden Sie im Bereich Service – Downloads- Antragsformular Notbetreuung.

Der Nikolaus war da

Direkt am Montag nach dem Nikolaustag konnte sich alle in der Schule über einen leckeren Stutenkerl freuen. Passend zur Frühstückspause standen auf einmal um den Adventskranz im Foyer für jede Klasse eine bunte Kisten gefüllt mit Stutenkerlen. Auch die Lehrkräfte und alle in der Schule Beschäftigten wurden bedacht.

Vielen Dank an den „Nikolaus“! Wir haben uns sehr gefreut.