Schmetterlinge im Klassenzimmer der Klasse 3

Wir suchen und finden Antworten auf viele Anfragen

Die Aufregung ist groß, als die Drittklässler Schmetterlinge im Klassenzimmer beobachten können. Sofort gibt es viele Fragen:

• Was ist das Rote?
• Warum hat der Schwamm die Form einer Blüte?
• Wie heißen die Schmetterlinge?
• Ist das ein Distelfalter oder ein kleiner Fuchs?
• Wie lang leben die Schmetterlinge noch?
• Warum ist da eine Orange drin?


Video Schmetterlinge

• …
Was macht man bei mal so vielen Fragen und wie finde ich, was ich wissen will? Das wissen die Schülerinnen und Schüler der Klasse drei genau.
„Wir recherchieren im Internet.“ Dazu kennen sie bereits einige Kindersuchmaschinen wie „Blinde Kuh“, „Frag Finn“ oder „Helles Köpfchen“. Was rund um das Thema Suchmaschinen sonst noch wichtig ist, lernen die Kinder auf den Seiten des Internet-ABC.
https://www.internet-abc.de/lm/suchen-und-finden/linktipps-1.html

Ferienbetreuung in den Sommerferien

Das Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH bietet wieder in Kooperation mit der Stadt Sundern die Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter an. In allen sechs Sommerferienwochen können die Kinder in den OGS Räumlichkeiten der Realschule Sundern betreut werden. Die Anmeldung erfolgt wochenweise.

Anmeldung per Mail und Telefon im Sozialwerk:

info@sozialwerk-bildung.de
02962-9791115

Präsenzunterricht ab dem 31.05.2021

Laut Schulministerium kehren ab Montag, 31. Mai 2021, alle Schulen wieder in den Präsenzunterricht zurück. Das heißt, alle Kinder kommen wieder von Montag bis Freitag in die Schule. Den Stundenplan ab dem 31.05.2021 erhalten Sie über die Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Steigt der Inzidenzwert im Hochsauerlandkreis allerdings in Folge wieder über 100, gilt der Wechselunterricht – bei einer Inzidenz über 165 der Distanzunterricht.

Die bestehenden Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Die Betreuung kann gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 ebenfalls wiederaufgenommen werden; d.h. die Kinder, deren Erziehungsberechtigte einen Betreuungsvertrag für dieses Schuljahr abgeschlossen haben, nehmen ab dem 31.5.21 regulär an der Betreuung teil. Eine Not- bzw. pädagogischen Betreuung findet nicht mehr statt. In der Betreuung wird anfangs kein warmes Mittagessen angeboten. Die Kinder bringen bei Bedarf Lunch-Pakete mit. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie die Betreuungszeiten bis zum Ende des Schuljahres nicht nutzen möchten.

Lolli Tests

Die Lolli-Tests werden die bisher verwendeten Selbsttests ablösen. Eine erste Pooltestung ist für Montag, 10.05.2021 geplant. D.h. wir starten zunächst in unserer Notbetreuung. Die Kinder werden als Gruppe getestet.

Diese Lolli-Tests sind für die Kinder einfach zu handhaben und als PCR-Tests präziser als die derzeit eingesetzten Selbsttests. Es handelt sich dabei um sogenannte Pool-Tests, d.h. mit dem Test wird untersucht, ob jemand in der Gruppe angesteckt ist. Der Test prüft nicht, ob ein bestimmtes Kind angesteckt ist. Dieser Ablauf der Testungen ist durch das Ministerium für Schule und Bildung geplant und für die Schulen vorgegeben:

Ablauf Lolli – Test:

  • An den festgelegten Präsenztagen (Gruppe A oder B) kommt Ihr Kind wie gewohnt zur Schule. Bitte beachten Sie die Neueinteilung der Präsenztage (vgl. Elternbrief 27.04.2021).
  • In der ersten Unterrichtsstunde führt die Lehrerin mit Ihrem Kind einen Lolli-Selbsttest durch. Dazu nimmt ihr Kind ein Teststäbchen und lutscht 30 Sekunden daran.
  • Die Teststäbchen aller Kinder einer Lerngruppe werden anschließend in ein größeres Röhrchen gesteckt. Dieses Röhrchen wird am gleichen Morgen von einem Transportunternehmen abgeholt und in ein Labor gebracht.
  • Die Schulleitung erhält von dort bis spätestens zum nächsten Morgen 6 Uhr eine Nachricht, sollte es ein positives Testergebnis in ihrer Lerngruppe geben. Wenn Sie von uns morgens keine Nachricht erhalten, ist der Pool insgesamt negativ.
  • Sollte das Ergebnis der Lerngruppe positiv sein, ist bei allen Kindern der Lerngruppe eine Einzeltestung am darauffolgenden Tag zu Hause nötig. Die erforderlichen Testmaterialien werden den Kindern im Vorfeld durch die Schule mitgegeben! Dieser Einzeltest muss dann von einem Erziehungsberechtigten des Kindes bis 9.00 Uhr morgens wieder zur Schule gebracht werden. Die Schüler*innen, die einem positiven Pool angehören, gelten als sogenannte „Corona-Verdachtsfälle“. Die Eltern nehmen sie in häusliche Isolation. Das Labor überprüft dann im Anschluss die Einzeltests und informiert Sie als Eltern sowie das Gesundheitsamt über das Ergebnis. Bei einer Positivtestung müssen die Auflagen der zuständigen Behörde befolgt werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ohne Nachweis des negativen Tests nicht möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

https://www.unfallkasse-nrw.de/service/nachrichten/anwendung-von-pcr-lolli-tests-1673.html

„Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz des Bundes

Stand 29.04.2021

Die Stadt Sundern  informiert, dass laut dem Robert-Koch-Institut der Inzidenzwert im Hochsauerlandkreis den dritten Tag hintereinander über 165 liegt und von daher ab Montag, 03.05.2021 Distanzunterricht an unserer Schule gilt.

Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb lauten ab Montag, dem 26. April:

  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt – es findet Distanzunterricht statt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Regional bedeutet hier, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Der Inzidenzwert in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
  • Pädagogische Betreuungsangebote sind eingerichtet.

Eine Umstellung vom Wechselunterricht auf Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für den Hochsauerlandkreis das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.

„Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)

Die neue Coronaschutzverordnung sieht auch für Grundschulkinder eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr vor. Somit müssen die Kinder in den Bussen sowie an den Haltestellen eine FFP2 oder vergleichbare Maske mit der Kennung KN95 bzw. N95 tragen.

Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Pooltests an Grundschulen und Förderschulen

Ab Anfang bis Mitte Mai soll in den Grundschulen ein neues alters- und kindgerechtes Testverfahren sogenannte „Lolli-Tests“ durchgeführt werden.

Diese PCR-basierten Tests müssen allerdings laut Ministerium zwingend mit einem Unterrichtsmodell verknüpft werden, das einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ für jeweils die Hälfte der Klasse vorsieht.

Seit dem 12. April gilt eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

  • Für die Schüler*innen werden die Coronaselbsttests in der Schule durchgeführt.
  • Für die Schüler*innen finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt.
  • Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleitung schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schüler*innen haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Corona-Betreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
  • Die Schulleitung weist Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Corona-Selbsttest hin und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schüler*innen, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
  • Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

kein Regelunterricht nach Ostern

Aufgrund des absehbaren Infektionsgeschehens wird es laut Schulministerium nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll bis einschließlich 23. April an den bisherigen Modellen festgehalten werden.Es findet somit weiterhin bei uns der Wechselunterricht statt.

Nach den Osterferien sollen alle Schüler*innen, Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter*innen jeweils zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Erstmals soll dann auch Grundschülern ein alters- und kindgerechtes Testangebot gemacht werden.

Über genauere Informationen dazu werden wir Sie zeitnah informieren.

Projekt „Klasse 2000“ zu Besuch in der Klasse 1

Was passiert eigentlich im Körper mit der Luft, die wir atmen?

Dieser spannenden Frage gingen heute die Schüler*innen der Klasse 1 nach. Zu Besuch war das Projekt „Klasse 2000“ mit dem Wichtel Klaro. Gestartet wurde mit einer Bewegungseinheit, die die Kinder und die Lehrerinnen ganz schön aus der Puste brachte. Danach wurde der Weg der Luft im Körper anschaulich und mit vielen interessanten Selbstversuchen erklärt.

Am Ende bekamen alle Schüler*innen einen Atemtrainer als Geschenk mit nach Hause, der sicherlich viel Spaß beim Ausprobieren macht.

Vielen Dank an Klaro und an Frau Bastron für diese gelungene Abwechslung vom Corona-Schulalltag!

 

Buchaktion der katholischen Kirche

Bei der vorweihnachtlichen Aktion „Erzähl mir deine Geschichte – das Sunderner Weihnachtsbuch“ wollten die Hauptverantwortlichen der katholischen Kirche möglichst vielen Kindern in Sundern mit einem Buch eine Freude machen. Knapp 420 Kinder hatten bei dieser Aktion einen Wunschzettel ausgefüllt und auch ein  Buch bekommen. Trotzdem waren noch Geldspenden über geblieben.

Um diese Spenden auch ihrem Zweck zuzuführen, haben die Hauptamtlichen der Kirche beschlossen, jeder Grundschule einen Gutschein über 100 Euro vom Büchereck Sundern zukommen zu lassen, mit dem Sie z.B. Neuanschaffungen für ihre Schulbibliotheken tätigen können. So kommt das Geld allen Kindern Sunderns und der Leseförderung zugute.

Dieser Gutschein wurde uns jetzt durch die Gemeindereferentin Barbara Fisch überreicht. Wir sagen herzlichen Dank!