Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:
- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
- Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
- Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. - Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir noch nicht genau, ab wann das oben beschriebene Verfahren gilt. Schauen Sie daher weiterhin regelmäßig auf unserer Homepage vorbei. Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten bezüglich des Schulbetriebes in Corona-Zeiten.


Zur Freude aller Kinder und Beschäftigten hat uns der Nikolaus am 06.12.2021 mit leckeren Stutenkerlen überrascht. Plötzlich standen am Adventskranz bunte Kisten mit dem leckeren Gebäck und uns allen wurde damit die Frühstückspause versüßt. Dem lieben Nikolaus danken wir ganz herzlich für diese schöne Überraschung!