Lolli Tests

Die Lolli-Tests werden die bisher verwendeten Selbsttests ablösen. Eine erste Pooltestung ist für Montag, 10.05.2021 geplant. D.h. wir starten zunächst in unserer Notbetreuung. Die Kinder werden als Gruppe getestet.

Diese Lolli-Tests sind für die Kinder einfach zu handhaben und als PCR-Tests präziser als die derzeit eingesetzten Selbsttests. Es handelt sich dabei um sogenannte Pool-Tests, d.h. mit dem Test wird untersucht, ob jemand in der Gruppe angesteckt ist. Der Test prüft nicht, ob ein bestimmtes Kind angesteckt ist. Dieser Ablauf der Testungen ist durch das Ministerium für Schule und Bildung geplant und für die Schulen vorgegeben:

Ablauf Lolli – Test:

  • An den festgelegten Präsenztagen (Gruppe A oder B) kommt Ihr Kind wie gewohnt zur Schule. Bitte beachten Sie die Neueinteilung der Präsenztage (vgl. Elternbrief 27.04.2021).
  • In der ersten Unterrichtsstunde führt die Lehrerin mit Ihrem Kind einen Lolli-Selbsttest durch. Dazu nimmt ihr Kind ein Teststäbchen und lutscht 30 Sekunden daran.
  • Die Teststäbchen aller Kinder einer Lerngruppe werden anschließend in ein größeres Röhrchen gesteckt. Dieses Röhrchen wird am gleichen Morgen von einem Transportunternehmen abgeholt und in ein Labor gebracht.
  • Die Schulleitung erhält von dort bis spätestens zum nächsten Morgen 6 Uhr eine Nachricht, sollte es ein positives Testergebnis in ihrer Lerngruppe geben. Wenn Sie von uns morgens keine Nachricht erhalten, ist der Pool insgesamt negativ.
  • Sollte das Ergebnis der Lerngruppe positiv sein, ist bei allen Kindern der Lerngruppe eine Einzeltestung am darauffolgenden Tag zu Hause nötig. Die erforderlichen Testmaterialien werden den Kindern im Vorfeld durch die Schule mitgegeben! Dieser Einzeltest muss dann von einem Erziehungsberechtigten des Kindes bis 9.00 Uhr morgens wieder zur Schule gebracht werden. Die Schüler*innen, die einem positiven Pool angehören, gelten als sogenannte „Corona-Verdachtsfälle“. Die Eltern nehmen sie in häusliche Isolation. Das Labor überprüft dann im Anschluss die Einzeltests und informiert Sie als Eltern sowie das Gesundheitsamt über das Ergebnis. Bei einer Positivtestung müssen die Auflagen der zuständigen Behörde befolgt werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ohne Nachweis des negativen Tests nicht möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

https://www.unfallkasse-nrw.de/service/nachrichten/anwendung-von-pcr-lolli-tests-1673.html

„Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz des Bundes

Stand 29.04.2021

Die Stadt Sundern  informiert, dass laut dem Robert-Koch-Institut der Inzidenzwert im Hochsauerlandkreis den dritten Tag hintereinander über 165 liegt und von daher ab Montag, 03.05.2021 Distanzunterricht an unserer Schule gilt.

Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb lauten ab Montag, dem 26. April:

  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt – es findet Distanzunterricht statt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Regional bedeutet hier, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Der Inzidenzwert in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
  • Pädagogische Betreuungsangebote sind eingerichtet.

Eine Umstellung vom Wechselunterricht auf Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für den Hochsauerlandkreis das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.

„Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)

Die neue Coronaschutzverordnung sieht auch für Grundschulkinder eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr vor. Somit müssen die Kinder in den Bussen sowie an den Haltestellen eine FFP2 oder vergleichbare Maske mit der Kennung KN95 bzw. N95 tragen.

Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Pooltests an Grundschulen und Förderschulen

Ab Anfang bis Mitte Mai soll in den Grundschulen ein neues alters- und kindgerechtes Testverfahren sogenannte „Lolli-Tests“ durchgeführt werden.

Diese PCR-basierten Tests müssen allerdings laut Ministerium zwingend mit einem Unterrichtsmodell verknüpft werden, das einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ für jeweils die Hälfte der Klasse vorsieht.

Seit dem 12. April gilt eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

  • Für die Schüler*innen werden die Coronaselbsttests in der Schule durchgeführt.
  • Für die Schüler*innen finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt.
  • Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleitung schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schüler*innen haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Corona-Betreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
  • Die Schulleitung weist Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Corona-Selbsttest hin und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schüler*innen, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
  • Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

kein Regelunterricht nach Ostern

Aufgrund des absehbaren Infektionsgeschehens wird es laut Schulministerium nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll bis einschließlich 23. April an den bisherigen Modellen festgehalten werden.Es findet somit weiterhin bei uns der Wechselunterricht statt.

Nach den Osterferien sollen alle Schüler*innen, Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter*innen jeweils zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Erstmals soll dann auch Grundschülern ein alters- und kindgerechtes Testangebot gemacht werden.

Über genauere Informationen dazu werden wir Sie zeitnah informieren.

Projekt „Klasse 2000“ zu Besuch in der Klasse 1

Was passiert eigentlich im Körper mit der Luft, die wir atmen?

Dieser spannenden Frage gingen heute die Schüler*innen der Klasse 1 nach. Zu Besuch war das Projekt „Klasse 2000“ mit dem Wichtel Klaro. Gestartet wurde mit einer Bewegungseinheit, die die Kinder und die Lehrerinnen ganz schön aus der Puste brachte. Danach wurde der Weg der Luft im Körper anschaulich und mit vielen interessanten Selbstversuchen erklärt.

Am Ende bekamen alle Schüler*innen einen Atemtrainer als Geschenk mit nach Hause, der sicherlich viel Spaß beim Ausprobieren macht.

Vielen Dank an Klaro und an Frau Bastron für diese gelungene Abwechslung vom Corona-Schulalltag!

 

Buchaktion der katholischen Kirche

Bei der vorweihnachtlichen Aktion „Erzähl mir deine Geschichte – das Sunderner Weihnachtsbuch“ wollten die Hauptverantwortlichen der katholischen Kirche möglichst vielen Kindern in Sundern mit einem Buch eine Freude machen. Knapp 420 Kinder hatten bei dieser Aktion einen Wunschzettel ausgefüllt und auch ein  Buch bekommen. Trotzdem waren noch Geldspenden über geblieben.

Um diese Spenden auch ihrem Zweck zuzuführen, haben die Hauptamtlichen der Kirche beschlossen, jeder Grundschule einen Gutschein über 100 Euro vom Büchereck Sundern zukommen zu lassen, mit dem Sie z.B. Neuanschaffungen für ihre Schulbibliotheken tätigen können. So kommt das Geld allen Kindern Sunderns und der Leseförderung zugute.

Dieser Gutschein wurde uns jetzt durch die Gemeindereferentin Barbara Fisch überreicht. Wir sagen herzlichen Dank!

20.02.2021 Coronabetreuungsverordnung

Am Freitagabend, 19.02.2021 wurde die neue Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung.pdf

Damit verbunden sind Änderungen, die das Tragen von Masken angeht.

Ab Montag, 22.02.2021 gilt:

  • Es gilt eine Maskenpflicht in der Schule. Die Maskenpflicht gilt auf dem Schulhof, auf den Fluren, im Klassenraum und auch am Sitzplatz.
  • Die Kinder sollten eine medizinische Maske tragen. Das kann eine OP-Maske (meistens blau-weiß) sein. Sollte die medizinische Maske nicht passen, so kann auch eine Alltagsmaske getragen werden.
  • Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind auch Ersatzmasken mitzugeben.
  • Nur während der Frühstückspause bzw. der Essenspause in der Betreuung darf auf dem Sitzplatz die Maske abgenommen werden.

Wechselunterricht ab 22.02.2021

Wie es das Schulministerium vorgeschrieben hat, starten wir am Montag, 22.02.2021 mit einem Wechselmodell, bei dem die Klassen in zwei Gruppen eingeteilt werden.

montags dienstags mittwochs donnerstags freitags
Gruppe A Gruppe B Gruppe A Gruppe B Bonustag

individuelle Förderung einzelner Kinder/Lerngruppen

Gruppe A und B

Jede Schulklasse wird in zwei Gruppen aufgeteilt – Gruppe A und Gruppe B. Alle Geschwisterkinder befinden sich in Gruppe A, um Eltern mit mehreren Kindern eine größere Planungssicherheit zu bieten. Ob sich Ihr Kind in der Gruppe A oder B befindet, erfahren Sie über SchoolFox durch Ihre Klassenlehrerin.

Unterrichtsstart und Unterrichtsende

Der Unterricht beginnt regulär um 7.45 Uhr und endet für die Klasse 1 um 11.15 Uhr, für die Klassen 2, 3, und 4 um 12.15 Uhr.

Materialien

Am ersten Präsenztag bringen die Kinder bitte alle Materialien – Hefte, Bücher, Etui – mit in die Schule.

Unterricht

Der Unterricht findet weitestgehend bei der Klassenlehrerin statt, um den Kindern einen möglichst festen Rahmen zu bieten. Als Kernfächer werden Mathe, Deutsch, Sachunterricht und Englisch im Vordergrund stehen.

Aufgaben für die Distanztage

Am Präsenztag bekommen die Kinder die Aufgaben und Materialien für die Distanztage mit nach Hause. Am Montag 22.02.2021 arbeiten die Kinder der Gruppe B bitte noch weiter die alten Sternchenaufgaben des Wochenplans ab, sowie weiter im Rechtschreibbegleiter, Lies-Mal-Heft, Übungsheft usw..

Bonustag

Der Bonustag wird von uns ab der zweiten Woche zur individuellen Förderung einzelner Kinder / Gruppen genutzt, um Lernlücken zu schließen.

Busfahrten

Ab Montag, 22.02.2021 finden die Fahrten der Busgesellschaften (RLG und WB) wie gewohnt wieder nach Schulfahrplan statt.

Hygieneregeln

Die Kinder kommen wie gewohnt über die zugewiesenen Eingänge. Außerdem gelten die bekannten Hygieneregeln.

Notbetreuung für die Kinder im Distanzunterricht / Betreuung an den Präsenztagen

Bitte teilen Sie dem Betreuungsteam bis Donnerstag 18.02.2020 per SchoolFox mit, wenn Ihr Kind an den Distanztagen eine Notbetreuung benötigt oder im Anschluss an den Präsenzunterricht in der Schule betreut werden soll. Anspruch auf eine Betreuung über die 4. bzw. 5. Stunde hinaus haben nur Kinder mit einem Betreuungsvertrag. Hinsichtlich des Angebotes der Notbetreuung möchten wir Sie herzlich bitten, uns zu unterstützen und weiterhin sorgfältig zu prüfen, ob diese Notwendigkeit zwingend besteht. Beachten Sie dazu bitte auch das Formular zur Betreuungsabfrage.

Download Anmeldung zur Betreuung ab dem 22.02.2021

Umbaumaßnahmen

Liebe Kinder,

endlich können wir am 22.02. wieder mit dem Unterricht hier in der Schule starten. Wir alle freuen uns schon sehr, Euch nach der langen Zeit wiederzusehen!

Wie Ihr auf den Fotos erkennen könnt, hat unser Anbau schon einige Fortschritte gemacht – aber auch ziemlich viel Schmutz. Doch damit Ihr Euch ab nächste Woche wieder richtig wohl fühlen könnt, kommen in dieser Woche noch viele fleißige Helfer*innen und bereinigen die Umbauspuren. An dieser Stelle ein herzliches DANKESCHÖN an alle Helfer*innen!